Wenn der Vorsitzende des Betriebrates zurück tritt und auch aus dem BR sich zurück zieht - Muss ein neuer Vorsitzender bewählt werden.
Durch das Ausscheiden ist ein Nachrücker in den BR aufgenommen worden und der nächste Nachrücker hat teilgenommen, da ein Mitglied dauerhaft krank ist.

Hier die Frage: Kann dieses 2 Nachrücker zu einem Amt (Stellvertretender Vorsitzender) gewählt werden, wenn man davon ausgehen kann, dass das dauerhaft kranke Mitglied nicht in der restlichen Amtzeit zurück kommt?