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Betriebsausschuss Nachbesetzung für den BR Vorsitzenden

B
BR-Tim
Sep 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen, im BA sind wir 9 Mitglieder, der Vorsitzende und stellvertretender Vorsitzender sind im BA gem. BetrVG gesetzt. Die 7 weiteren Mitglieder wurden per Listenwahl (2 Wahlvorschläge) gewählt). Wer wird nachgeladen, wenn der Betriebsratsvorsitzender oder der stellvertretender Betriebsratsvorsitzender im Urlaub ist? In meinen Augen, der nächste von der Vorschlagsliste die nach de Hont den nächsten Platz bekommen würde. Denn der Vorsitzender und der stellvertretender Vorsitzender stand auf keiner der beiden Vorschlagslisten, da diese bereits im BA gesetzt sind. Danke für eure Hilfe Gruß Tim

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Community-Antworten (3)

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celestro

01.09.2021 um 12:24 Uhr

wenn ich dies:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-27-betriebsausschuss-43-wahl-von-ersatzmitgliedern_idesk_PI42323_HI2000449.html

ab RZ35 lese würde ich sagen ... so einfach ist das nicht.

In dem Link steht außerdem, dass eine Regelung vorab getroffen werden sollte. Das habt Ihr ja auch nicht gemacht.

B
BR-Tim

01.09.2021 um 15:50 Uhr

Hallo Celestro, danke für deine Antwort, ja dieses Vorgehen habe ich auch gefunden bzw. gelesen. Leider wird hier Bezug genommen auf die beiden Wahlvorschläge der 7 BA Mitglieder zur Nachbesetzung als Ersatzmitglied. Die große Frage ist ja, wenn einer der beiden entweder Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender nicht teilnehmen kann und es keine Regelung gibt, wer wird dann eingeladen? Nachdem ich das so durchgelesen haben, wird dann keiner als Ersatz eingeladen. VG Tim

S
seehas

02.09.2021 um 09:18 Uhr

Ihr könnt ja immer noch Nachrücker wählen.

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