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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Rücktritt

T
Tauch
Sep 2022 bearbeitet

Verliert ein stellvertretender Betriebsratsvorsitzender automatisch seine Freistellung bei Rücktritt seines Amtes?

47706

Community-Antworten (6)

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Agassi0

06.09.2022 um 08:55 Uhr

Warum? Er tritt ja nur als stellv. Vorsitzender zurück, bleibt also faktisch ein "normales" BRM, wenn er natürlich auch erklärt, dass er seine Freistellung auch aufgibt, dann ist es so. Aber wenn er nur vom Amt des Stellvertreters zurücktritt, dann bleibt die Freistellung erstmal bestehen.

M
Moreno

06.09.2022 um 10:26 Uhr

Aber als Gremium würde ich mir schon die Frage stellen wenn bisher der Stellvertreter die Freistellung hatte warum ein einfaches Mitglied diese jetzt behalten sollte.

M
Muschelschubser

06.09.2022 um 10:50 Uhr

Das kommt darauf an, wie Ihr es in der GO festgelegt habt. Ich gehe mal davon aus, dass er namentlich dort benannt ist, und dies nicht auf das Amt als SBRV bezogen ist. Insofern bliebe er solange freigestellt, bis der BR die GO per Beschluss ändert.

C
Catweazle

06.09.2022 um 11:09 Uhr

Die Freistellungen werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber gewählt und nicht in einer GO bestimmt.

M
Muschelschubser

06.09.2022 um 11:53 Uhr

@Catweazle

Natürlich sind wir auf ähnlichem Weg dorthin gekommen, fanden es aber nicht verkehrt das in der GO zu dokumentieren. Die Beratung mit dem AG konnte allerdings kaum als solche bezeichnet werden, weil er da eigentlich immer unseren Gedanken gefolgt ist.

Wir hatten das seinerzeit auch mit unserer Gewerkschaftsvertreterin (Arbeitsrechtlerin) abgestimmt. Daraus ergab sich auch die Erkenntnis, dass die Freistellung auf konkrete Personen abstellt und eben nicht auf Ämter.

R
Relfe

06.09.2022 um 11:56 Uhr

geh mal davon aus das, wenn Du vom stellv. BRV zurücktrittst, sowohl AG die Freistellung zur Sprache bringt, als auch das BR-Gremium dein Freistellung diskutieren wird. Schließlich wird die Freistellung mit der Aufgabe der stellv BRV verbunden gewesen sein, was Du dann nicht mehr erfüllen kannst. Dann wäre zukünftig der stellv des BRV nicht mehr freigestellt, dafür aber ein BRM. (mMn nicht zweckmäßig, der der stellv BRV auch im BA vertreten ist) Den "Sitz" im BA würdest Du dann automatisch auch verlieren, da Du diesen per Gesetz an die Funktion gebunden ist, Du somit nicht in den BA gewählt wurdest. (auch ein Grund warum Du deine Freistellung mMn per BR-Beschluss verlieren wirst, damit der neue stellv BRV auch hier seine Aufgaben erfüllen kann ohne ständiges An- und Abmelden beim AG)

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