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Mitbestimmung interne Kundenbefragung

N
Neckname
Jan 2018 bearbeitet

In unserem unternehmen soll eine interne zufriedenheitsumfrage durchgeführt werden. D.h. es geht um die Zufriedenheit der Leistungsempfänger mit dem Zentralbereich Personal. In diesem Rahmen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen gefragt. Dabei wird auch gefragt, wie zufrieden die internen Kunden mit der Serviceorientierung ihrer Ansprechpartner sind. Meine Frage: welche Mitbestimmungsrechte haben wir als Betriebsrat? Die durchführende Abteilung beruft sich darauf, dass wir als Betriebsrat lediglich informiert werden müssen. Die Befragung ist insofern anonym , als dass die Befragungsteilnehmer keine angaben zur Betriebszugehörigkeit , zum Alter, Geschlecht oder Ähnliches abgefragt werden. Es wird lediglich unterschrieben in welcher Abteilung die Mitarbeiter sind und ob sie Führungskraft sind.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

25.08.2016 um 21:50 Uhr

§ 94 BetrVG

Mitbestimmung des BR bei Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätzen. Auch die Mitarbeiter denen die Befragung gilt und die bewertet werden sollen - die Personalabteilung nämlich - unterstehen dem Zuständigkeitsbereich des BR. Esa geht in erster Linie um diese Mitarbeiter !!!!

N
Neckname

25.08.2016 um 22:43 Uhr

Das dachte ich mir auch. Das hieße konkret, wir können Einfluss auf die Beurteilungskriterien nehmen oder die ganze Befragung stoppen? Mein Eindruck ist, dass da konkret Rückschlüsse auf Mitarbeiter gezogen werden sollen.

G
ganther

26.08.2016 um 01:52 Uhr

Und hat das LAG gesagt dass solche Umfragen ohne BR zulässig sind wenn der Befragte anonym bleibt und nicht nach der Leistung eines einzelnen MA gefragt wird

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gironimo

26.08.2016 um 09:51 Uhr

Dier Mitbestimmung geht so weit, dass der AG sich mit Euch einigen muss, was er überhaupt fragt und dann natürlich: Was ist eigentlich gut oder schlecht usw.

Fordert den AG auf, die Befragung zu stoppen und zunächst die Mitbestimmung zu beachten. Notfalls droht Rechtsmittel an und wendet sie auch an. (Stichwort § 23.3 BetrVG)

P
paula

26.08.2016 um 11:23 Uhr

den Hinweis von ganther finde ich aber wichtig. Daher sollte man erst einmal genau schauen was dort gefragt wird. Nicht jede Mitarbeiterbefragung durch den AG ist ein Personalfragebogen. Hängt halt am genauen Sachverhalt

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