Kundenbefragung im Rahmen des Qualitätsmanagements
Kundenbefragung im Rahmen des Qualitätsmanagements unterliegen auf jeden Fall immer der Mitbestimmung? In diesen Befragungen geht es unter anderem auch um die Kompetenz, Freundlichkeit und Verhalten von Mitarbeitern. Ist damit schon § 87/1 BetrVG erfüllt? Die Beantwortung erfolgt anonym.
Community-Antworten (2)
24.10.2011 um 16:06 Uhr
Test Test von Hallo
24.10.2011 um 16:27 Uhr
anonym? auch im Bezug auf den Beurteilten? Also ich denke, hier kommt wieder einmal das wie zur Sprache. Wird ein Fragebogen verwendet. Wie werden die Daten ausgewertet und was ergibt sich aus der Personalbeurteilung.
Ich denke, da ergeben sich genügend Ansatzpunkte auch über den 87'er hinaus. Und gerade bei QM ist ja die Dokumentation das A und O.
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