Konzernleihe und Beteiligung des Betriebsrates
Hallo ,
wir haben für unsere Betriebsratssitzung , ich nenne es mal Information, über einer Überlassung innerhalb eines Konzerns bekommen mit der Bitte um Zustimmung. Die Maßnahme des Arbeitgebers ist eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, die nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG keine besondere behördliche Erlaubnis erfordert. Meiner Meinung nach muss der Betriebsrat diesem Vorgang nicht zustimmen.Denn unabhängig von der grundsätzlichen Zulässigkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung müssen auch die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Überlassung gegeben sein. Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel existiert ist man eigentlich doch nur verpflichtet beim eigentlichen Arbeitgber zu arbeiten. Also braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Mitarbeiters und nicht des Betriebsrates. Wie seht ihr das ?
LG
Community-Antworten (3)
02.06.2022 um 09:24 Uhr
Die Zustimmung des BR ist doch nach 99 erforderlich und darin sind Gründe genannt weshalb der BR ggf ablehnen kann. Habt ihr solche Gründe gefunden ja oder nein? Das Vertragsverhältnis ist ja eine völlig andere Fragestellung und erst mal eine Sache zwischen MA und AG
02.06.2022 um 09:40 Uhr
Hallo, danke für die Antwort. Ich bin der Meinung,dass hier nicht nur das AÜG sondern auch das 95 BetrVG Absatz 3 und damit auch 99 BetrVG Absatz 2 zum Tragen kommen könnte. Das Konzernprivileg im AÜG regelt ja nur das der AG keine behördliche Genehmigung für die Überlassung innerhalb des Konzern brauch. Wie seht ihr das ?
02.06.2022 um 10:01 Uhr
Seid ihr der Betrieb der verleiht oder der der leiht? Seid ihr diejenigen, die leihen, erfolgt nach §99 die Anhörung auf Einstellung. Seid ihr die Verleiher werdet ihr zur Versetzung angehört, auch nach § 99.
Ob es für den einzelnen MA eine Versetzung nach §95 ist oder nicht, halte ich erst einmal für irrelevant, wenn der AG anhört. Redet ggf. mit den Leuten, ob sie es freiwillig machen.
Bei uns steht in jedem Arbeitsvertrag, dass wir innerhalb des Konzerns eingesetzt werden können. Ganz ehrlich, dies erfolgte immer auf freiwilliger Basis und es gab meist mehr Bewerber wie Möglichkeiten.
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