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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konzerninterne Versetzung oder Neueinstellung - was ist dabei zu beachten?

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talis.man
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen:

Wir sind eine Tochtergesellschaft eines größeren Konzernes, bei welchem Stellen abgebaut werden sollen. Nun hat unsere Geschäftsleitung vor, mehrere dieser Mitarbeiter einzustellen.

Kann mir irgend Jemand sagen, was dabei zu beachten ist in Bezug auf

  1. Anrechnung der Betriebszugehörigkeit beim Mutterkonzern
  2. Vertragsgestaltung in Bezug auf Entlohnung
  3. Gilt eine Einstellung dieser Mitarbeiter als Konzerninterne Versetzung oder als Neueinstellung?
  4. gibt es irgend etwas, worauf wir als BR hierbei besonders beachten müssen?

Für Eure Ratschläge bedanke ich mich schon jetzt :-)

4.20501

Community-Antworten (1)

F
Fayence

10.07.2006 um 20:14 Uhr

Hallo talis.man,

zu 1. Siehe § 8 BetrVG

"Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat."

Die Fragen 2 und 3 können mit Deinen Angaben nicht klar beantwortet werden. Ist z.B. auch abhängig vom Arbeitsvertrag! Aber egal ob Versetzung oder Neueinstellung, Euer MBR nach §99 BetrVG bleibt bestehen!

Falls Ihr einen GBR oder KBR habt, solltet Ihr einmal durch die entsprechenden Passagen einer Kommentierung zum BetrVG schnöfen.

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