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Begrifflichkeit Beschluss

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RalleKalle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich kann im Internet leider keine Antwort auf meine Frage"Wann muß ein Beschluß gefasst werden und wann nicht?", finden. Kann mir einer von euch eine möglichst konkrete Antwort geben?

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Community-Antworten (2)

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Xantippe

24.08.2016 um 09:23 Uhr

Hallo RalleKalle, also ich kann dir nur sagen, wenn ihr keine Sitzung habt, kann auch kein Beschluss gefasst werden. Wenn ihr nichts zu entscheiden habt, braucht ihr auch keinen Beschluss fassen. Wenn jedoch etwas zu entscheiden ist, dann ist auch ein Beschluss zu fassen. Aber vielleicht wirst du ja mal etwas deutlicher. Schöne Grüße

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gironimo

24.08.2016 um 09:46 Uhr

Die Meinung des Betriebsrats - des Gremiums also - zu einer Fragestellung im Betriebsrat, kann nur durch einen Beschluss zum Ausdruck gebracht werden. Also immer dann, wenn es heißt: Der BR stimmt zu, ....lehnt ab, ....vertritt die Meinung, ......fordert u.s.w., kann dies nur über einen Beschluss erfolgt sein.

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