Hallo,
ich habe mal eine "Begrifflichkeits"-Frage.

Ich habe hier eine Anfrage bezueglich im Arbeitsvertrag genutzte Termini und zwar folgende:

Unternehmenszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit
Dienstverhältnis

Die Frage des MA geht in die Richtung "Welche Kündigungsfrist" er hat.
Es wurden der mehrere Ergänzung zum Arbeitsvertrag und einmal der Arbeitsvertrag geändert.
Aus diesen Ergänzungen bzw. Änderungen stammt die unsicherheit in der Deutung der o.g Begrifflichkeiten.

Nach meiner Auffassung ist die die Betriebs- bzw. Unternehmenszugehörigkeit gleichbedeutend.

Ist das korrekt oder gibt es hier Unterschiede? Wenn ja, welche?