Ein BR-Mitglieder arbeitet in einer 450 km entfernten Außenstelle und möchte sich über ein Videokonferenz-System in die BR-Sitzungen einwählen, statt ständig anreisen zu müssen. Gleiches gilt für BR-Mitglieder, die teilweise die gesamte Woche im Außeneinsatz sind und sich ebenfalls per Handy oder Notebook einwählen möchten. Reicht es aus, wenn wir die Möglichkeit der remote Einwahl in unsere Geschäftsordnung aufnehmen und die Geschäftsleitung darüber informieren? Oder muss hierzu eine separate, von beiden Parteien zu unterschreibende Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden?