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Remote Einwahl in die BR-Sitzung?

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Obelixine
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR-Mitglieder arbeitet in einer 450 km entfernten Außenstelle und möchte sich über ein Videokonferenz-System in die BR-Sitzungen einwählen, statt ständig anreisen zu müssen. Gleiches gilt für BR-Mitglieder, die teilweise die gesamte Woche im Außeneinsatz sind und sich ebenfalls per Handy oder Notebook einwählen möchten. Reicht es aus, wenn wir die Möglichkeit der remote Einwahl in unsere Geschäftsordnung aufnehmen und die Geschäftsleitung darüber informieren? Oder muss hierzu eine separate, von beiden Parteien zu unterschreibende Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden?

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Community-Antworten (18)

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Pjöööng

19.08.2016 um 16:29 Uhr

Das Fassen von Beschlüssen per TelCo, Skype, Video-Konferenz usw. ist unzulässig. Vorbereitende Gespräche können auf diesem Weg geführt werden.

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Hoppel

19.08.2016 um 16:42 Uhr

Lesenswert ...

Zulässigkeit virtueller Betriebsratssitzungen

https:rsw.beck.de/rsw/upload/NZA/NZAOnlineAufsatz_2012_05.pdf

G
gironimo

19.08.2016 um 17:16 Uhr

Es gibt doch keine Veranlassung nicht ordnungsgemäß zur Sitzung zu fahren. Der AG muss den notwendigen Freiraum schaffen. Selbstverständlich gehören Fahrzeiten dazu und das Arbeitsvolumen muss auch angepasst werden.

C
celestro

19.08.2016 um 18:22 Uhr

"Es gibt doch keine Veranlassung nicht ordnungsgemäß zur Sitzung zu fahren."

Im "Eingangspost" klingt es aber eher nach "wir wollen nicht soweit fahren" (und weniger nach "wir bekommen den Freiraum nicht), was ich zumindest nachvollziehen kann.

P
Pickel

19.08.2016 um 18:50 Uhr

Gironimo, vielleicht nicht in deiner Welt, aber es gibt durchaus BRM die Aufwand und Ertrag in ein vernünftiges Verhältnis stellen wollen und nicht stur nach Schema "kostet mich nichts und ich darf es" handeln. Beizeiten sind das sogar die BR die vom AG mehr zurück bekommen, da konstruktiv zusammengearbeitet wird.

Das BetrVG hängt in dieser Frage tatsächlich der Realität ein Jahrzehnt hinterher. Rechtlich zulässig sind solche Beschlüsse nicht.

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DummerHund

19.08.2016 um 19:20 Uhr

In solchen Fällen sollte man gar nicht lange rum Eiern. Lasse ich mich für eine BR Wahl aufstellen muss ich mich ja wohl auch mal voerab mit dem ganzen Thema Betriebsrat und was kommt da auf mich zu, beschäftigt haben. Hier sollte der restl. BR ganz klar den Kollegen sagen, das wenn es ihnen nicht möglich ist das Amt vollumpfänglich Ausfüllen zu können, sie sich doch gedanken machen sollten ob es noch Sinn macht weiter im Betriebsrat drin zu bleiben. Hier geht es für einen BR um Verhandlungen wo ganze Existenzen dran hängen können. Da können andere nicht einfach kommen und sagen, ach du mir passt es gerade nicht in den Kram so weit zu fahren. Was wenn Cheffe mal sagt, mir passt es gerade mal nicht den vollen Lohn zu zahlen

P
Pickel

19.08.2016 um 19:26 Uhr

Dummerhund du hast anscheinend nicht den Hauch einer Ahnung, was im Bereich von Videokonferenzen heute möglich und teilweise üblich ist. Deine Szenarien von bedrohten existenzen sind daher einfach albern.

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gironimo

19.08.2016 um 19:26 Uhr

Wer sich zur Wahl stellt, muss auch bereit sein, das Amt auszukleiden. Und eben nicht - ich mach das mal nebenher. Damit wird man dem Wähler nicht gerecht.

Gute BR-Arbeit braucht Zeit und erfodert Aufwand. Dazu muss man bereit sein.

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celestro

19.08.2016 um 19:27 Uhr

Ich gebe dem dummen Hund zwar recht, aber die Realität sieht nun einmal anders aus. Wenn ich nur überlege, was ich in "meinem" Gremium schon erlebt habe / die ganze Zeit noch erleben muß .... zum Gruseln !

@ Pickel

Es geht dem dummen Hund darum, daß von den Verhandlungen des BR Existenzen abhängen, welche durch BRM gefährdet werden, die dieses Ehrenamt nicht ernst genug nehmen. Das man solche Verhandlungen nicht per Telekon führen könnte, hat niemand behauptet.

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gironimo

19.08.2016 um 19:29 Uhr

PS: Ich halte auch außerhalb der BR-Arbeit Videokonferenzen eher für eine Notlösung.

Kommunikation am Bildschirm und von Angesicht zu Angesicht (ohne Mattscheibe) unterscheiden sich um Längen.

P
Pickel

19.08.2016 um 19:33 Uhr

Gironimo und wem ist geholfen, wenn nur noch die Verlierer eines Unternehmens sich für das BR-Amt entscheiden, weil andere (vielleicht fähigere) Kandidaten eben keine Lust hsben, 2-wöchentlich 800 km für BR-Sitzungen im Auto zu verbringen?

P
Pickel

19.08.2016 um 19:36 Uhr

Verestre, lies bitte aufmerksamer. Der Fragesteller sagt mit keinem einzigen Wort, dass das BRM aufwand scheut und nicht auch bereit ist, solche Strecken zu meistern. Er fragt nur, ob es nicht auch Alternativen gibt bei weniger Aufwand zu einem ebenso guten Ergebnis zu gelangen.

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Obelixine

19.08.2016 um 19:56 Uhr

Nur kurz zur Erklärung: Wir arbeiten mit einer Konferenz-Lösung, bei der alle Teilnehmer optisch am selben Tisch sitzen und tatsächlich "von Angesicht zu Angesicht" argumentieren können. Meine Frage zielte darauf ab, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit Beschlüsse, die unter Beteiligung des remote zugeschalteten Kollegen gefasst werden, nicht ggf. für juristisch unwirksam erklärt werden können. Da eine derartige Anfechtung ausschließlich durch die "Gegenseite", also den Arbeitgeber, erfolgen könnte, sollte sein schriftliches Einverständnis zu dieser kostenschonenden Spielart ausreichen, oder irre ich mich da?

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DummerHund

19.08.2016 um 20:12 Uhr

@ Obelixine Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Um es noch mal klar zu sagen:Unterhalten durft ihr euch über Vidio über alles. Beschlüsse über Video ist ungültig und rechtsunwirksam. Da kann auch ein@Pickel aus einem Schwarz kein Weiß machen. Hier befindet man sich nicht auf einer Gartenveranstaltung, sondern in einem gewissen Rechtsbereich. Punkt

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UliPK

19.08.2016 um 20:33 Uhr

Es wird zur Zeit darüber diskutiert ob man das mal später mal zulassen wird aber derzeitiger stand ist so wie DummerHund es beschrieben hat. Könnt über alles Reden aber für die Beschlüsse müssen "noch" alle real am Tisch sitzen.

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celestro

20.08.2016 um 03:15 Uhr

"Er fragt nur, ob es nicht auch Alternativen gibt bei weniger Aufwand zu einem ebenso guten Ergebnis zu gelangen."

Denkst Du auch mal nach, bevor Du postest ? Wenn ich versuche, mit weniger Aufwand zum gleichen Ergebnis zu kommen, mache ich was ? Genau ... ich versuche den Aufwand zu reduzieren, weil ich den großen Aufwand scheue ... man man man ...

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Pickel

20.08.2016 um 12:21 Uhr

Celestro, welch ein Glück, dass die meisten Menschen weiter denken als du. Mit deiner Gleichung "Weniger Aufwand = schlechteres Ergebnis" würden wir immer noch auf Pferden reiten und nie auf die Idee kommen, dass mit weniger Aufwand nicht vielleicht sogar bessre Ergebnisse möglich sein können.

Aber wie gesagt, das passiert, wenn nur die wenig Qualifizierten in Unternehmen sich noch für das Amt entscheiden...

C
celestro

20.08.2016 um 13:50 Uhr

Völliger Unsinn !

Denn wer behauptet denn, Aufwand zu scheuen sei per se etwas schlechtes ?

Wie Du vielleicht lesen (aber nicht verstehen konntest), habe ich Verständnis für die Intention gezeigt und auch niemanden von den Beteiligten angegriffen oder ähnliches. Weshalb Du also jetzt hier schon die ganze Zeit gegen mich schießt, weißt Du entweder selbst nicht. Oder aber (und das vermute ich noch stärker), ist Dir überhaupt nicht klar, was meine Aussagen bedeuten.

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