Remote Einwahl auf Rechner
Hallo,
ich bin ein Betriebsratsmitglied und arbeite in der EDV-Abteilung im Support. Wir können uns auf die Kassenrechner in den Filialen remote einwählen, um Fehler zu beheben. Nun war es immer so, dass der User vor Ort eine Meldung bestätigen musste und uns damit den Zugang zu dem Rechner erlauben musste. Vorher konnten wir uns nicht einwählen.Jetzt sind wir gerade in einer Umstellung der Kassen und haben diese Funktion "unbeabsichtigt" deaktiviert, so dass wir uns jederzeit einwählen können, was uns und den Kollegen in den Filialen die Arbeit natürlich enorm erleichtert. Natürlich haben wir vor, nach der Umstellung die Funktion wieder zu aktivieren, fragen uns jetzt aber, ob das wirklich nötig ist.
Auf den Rechnern in der Zentrale, an denen eine einzelne Person arbeitet, Mails und Briefe verfasst und u.U. auch sensible Dokumente geöffnet haben kann, ist das "Annehmen" natürlich Pflicht, gar keine Frage. Im Lagerbereich haben wir Terminals, die nur der Warenauskunft / Lagerortauskunft dienen, dort braucht nicht angenommen zu werden. In den Filialen gibt es Kassenrechner, wo außer Artikelnummern und Summen nichts angezeigt wird. Auch keine Kreditkartendaten. Dann gibt es Rechner in den Filialen, über die jeder Mitarbeiter über den Filialaccount Mails an vordefinierte Adressen wie Einkauf oder EDV schicken kann. Da es aber ein Account für eine Filiale ist, kann jeder unter "Gesendet" schauen.
Nun würde ich gern wissen, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.
Gibt es dazu Vorschriften, Urteile oder ähnliches, was mir helfen könnte?
Viele Grüße Thomas
Community-Antworten (1)
09.12.2014 um 15:42 Uhr
Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten im Betrieb, fragt diesen. Ansonsten einen externen.
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