W.A.F. LogoSeminare

Remote Teilnahme zu BR-Sitzung verboten ?

F
formetx
Jun 2023 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage bitte: gibt es ein Gesetz oder eine Regelung, die verbietet, dass ein BR-Mitglied Remote zu einer BR-Sitzung teilnimmt, wenn es nicht Vorort ist aber zuweit weg (500km) danke sehr !

0021

Community-Antworten (21)

C
celestro

19.06.2023 um 19:15 Uhr

Der Betriebsrat kann über die GO festlegen, das BRM über Remote an den Sitzungen teilnehmen können:

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/30.html

Absatz 2.

T
tfo@syscon.fr

19.06.2023 um 19:50 Uhr

Danke sehr !!!

T
tfo@syscon.fr

19.06.2023 um 22:41 Uhr

Folge Frage: was kann ich bitte machen, wenn der BR-Vorsitzender explizit die BR-Sitzungen aufsetzt, genau an dem Tag In der Woche wo ich nicht Vorort sein kann, und dazu sich expliziert dagegen erklärt, mir eine Remote Teilnahme zu erlauben. De Facto bin ich dann komplett verhindert, meine Stimme im BR geben zu dürfen. danke sehr !

C
celestro

19.06.2023 um 23:02 Uhr

Der BRV hat nicht zu entscheiden ... sondern der BR muss die Sache in seiner GO festlegen. Es kann natürlich sein, das der BR den Dingen folgt, die der BRV "vorgibt". Dann wird das mit dem Remote leider nichts.

Auch für die Sitzungen könnte man dem BRV Vorgaben machen. Also wenn Du eine Mehrheit organisieren kannst, könntet Ihr einen Beschluss fassen, das die Sitzungen gerade NICHT auf diese Tage gelegt werden ... und auch das sollte man in die GO schreiben.

F
formetx

20.06.2023 um 10:32 Uhr

danke sehr für die Antwort. ja das ist genau der Fall: der BR macht was der BRV vorgibt. und dadurch werde ich komplett aus den Sitzungen rausgenommen und kann dann nichts bewirken... gibt es dann keine Möglichkeit in dem Fall ? dadurch kann ich nie zu eine Sitzung eigentlich teilnehmen... das ist

M
Muschelschubser

20.06.2023 um 11:04 Uhr

Die Frage, die noch nicht gestellt wurde, ist: Habt Ihr denn Remote-Teilnahmen oder hybride Sitzungen in der GO geregelt?

Wenn ihr überhaupt nichts geregelt habt, geht das Gesetz nämlich von einer Präsenzveranstaltung aus. Es braucht im Grunde die Regelungen in der GO, um das Recht auf virtuelle Sitzungen nach §30 Abs. 2 BetrVG zu "aktivieren". Ist dies nicht der Fall, trifft der BRV in der Einladung die Entscheidung ja nicht selbständig, sondern bildet lediglich das Gesetz ab.

Hat der BR jedoch die Tür für virtuelle bzw. hybride Sitzungen geöffnet, muss der BRV sich in der Einladung auch diesen Regelungen beugen. Allerdings besagt Abs. 2 auch, dass der Präsenzsitzung der Vorrang einzuräumen ist. Hier ist halt auch die Frage, wie eng die Regelungen in der GO gefasst sind. Wenn es hier Lücken in der Formulierung gibt, verschafft der Vorrang der Präsenzsitzungen dem BRV natürlich einen gewissen Handlungsspielraum, entsprechend zu entscheiden.

Ich würde mal beantragen, die GO auf die TO zu setzen, um sie entsprechend zu überarbeiten. Dann kann man auch, ausgehend von celestros Äußerungen, im kompletten Gremium besprechen wie der Rest zur zeitlichen Lage der Sitzungen und der Art der Durchführung steht - um auf der Basis möglichst klare Formulierungen in der GO zu verfassen.

F
formetx

20.06.2023 um 11:13 Uhr

Hybride Sitzungen wurden nicht genehmigt, weil der BRV nicht zugestimmt hat und er repräsentiert 25% der Stimmen im BR (kleiner BR). und dann hat er die Sitzungen auf einen Tag gelegt jeder Woche wo ich nicht Vorort sein kann. Dadurch ist mir die Teilnahme zu jeder BR-Sitzung jetzt komplett verboten. ich bin "stuck" wenn das Gesetz dazu nichts "für mich" machen kann...

C
celestro

20.06.2023 um 11:51 Uhr

Also

1.) wenn er nur 25% repräsentiert, wäre da ja noch eine ganze Menge "machbar".

2.) wenn Du beweisen könntest, dass der BRV da absichtlich vorgeht ... das ist Behinderung der BR-Arbeit. Müsstest Du mit einem Anwalt klären, ob der da eine Chance sieht, das "zu unterbinden".

F
formetx

20.06.2023 um 11:55 Uhr

ah das ist interessant :) Danke Celestro !

F
fantil

20.06.2023 um 11:56 Uhr

"Hybride Sitzungen wurden nicht genehmigt, weil der BRV nicht zugestimmt hat und er repräsentiert 25% der Stimmen im BR (kleiner BR)."

Besteht euer BR etwa aus 4 Mitgliedern? Ein BR besteht immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern!

C
celestro

20.06.2023 um 11:57 Uhr

Es geht hier aber nicht um einen GBR, oder?

D
DummerHund

20.06.2023 um 12:16 Uhr

Wichtig wäre zu wissen, warum der BRV 25% ausmacht. Handelt der BRV hier vorsätzlich, kann man dies auch als Behinderung der BR Arbeit ansehen und mal in § 23 BetrVG rein schauen. Desweiteren kann man sich überlegen wie man den AG da mit einbindet. Dieser müsste dich dann arbeitsmäßig so einsetzen das du an der Sitzung teilnehmen kannst.

F
formetx

20.06.2023 um 13:31 Uhr

wir sind zu 4 in dem BR. also jeder macht 25% Stimme, und 25% reichen um sich gegen remote Zugang sich zu ausser. und da 1 anderer BR-Mitglied auch systematisch wie der BRV zustimmt, sind mit 2 Personen schon 50% der leute gegen remote Teilnahme... und da die Sitzungen jetzt auf den Tag verschoben worden sind wo ich nie in der Firma bin, bin ich voll geblockt und kann nie teilnehmen. catch 22.... :) aber danke an Ihnen, die so lieb und präzis geantwortet haben, Respekt !

C
celestro

20.06.2023 um 13:42 Uhr

Die Zahl der BRM ist aber nicht umsonst immer ungerade. Also irgendetwas stimmt da bei Euch ganz gewaltig nicht. Wie groß sollte der BR nach Gesetz denn normalerweise sein?

F
fantil

20.06.2023 um 14:48 Uhr

@formetx Bist du vielleicht nur Ersatzmitglied?

D
DummerHund

20.06.2023 um 15:02 Uhr

Schau dir celestros letzte Antwort noch mal an. Versuche die letzten beiden Antworten noch mal präzise zu beantworten:

T
tfo@syscon.fr

20.06.2023 um 17:26 Uhr

nope bin fest Mitglied, wir sind zu 5. in der tat, aber 1 Mitglied ist dauer krank :( also sogar wenn ich den 5. überzeugen könnte, würde ich 2 Stimmen gegen Remote also mehr als 25%...

Aber ihr habt schon super viel geholfen, ich weiss dank zu euch wo ich mich befinde :) ich bedanke mich sehr für alle wertvollen Tipps !!! MERCI !

C
celestro

20.06.2023 um 17:37 Uhr

Was hast Du eigentlich mit Deinen 25%?

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/absolute-mehrheit

also für die Änderung der GO sind keine >75% erforderlich.

F
formetx

20.06.2023 um 18:23 Uhr

also für die Änderung der GO sind keine >75% erforderlich -> dafür nicht, aber damit eine Remote Teilnahme mir erlaubt wird, dürfen weniger als 25% der Mietglieder sich dagegen sprechen. und nur der BVR macht schon 25% der Stimmen, deshalb bin ich mit meiner Remote Teilnahme verhindert... nicht für die GO.

C
celestro

20.06.2023 um 19:18 Uhr

ach das meinst Du. Aber wie gesagt, könntet Ihr mit einer Mehrheit die GO derart ändern, das der BRV die Sitzungen nicht immer auf Tage legt, wo Du nicht da sein kannst. Und wenn er merkt, das er Dich nicht mehr raushalten kann, wird er vielleicht auch den Widerstand gegen Remote aufgeben.

P.S. Was ist denn mit Ersatzmitgliedern? Könntest Du mit einem Kollegen zurücktreten und damit Neuwahlen auslösen, so das wieder genug BRM da sind und der BRV da nicht "regieren" kann, wie er will?

F
formetx

20.06.2023 um 21:56 Uhr

ich verstehe, mein problem ist: ich werde niemals die Mehrheit von den 5 Mitgliedern bekommen. Rücktritt wäre eine interessante Strategie... ich muss gucken was die Rahmenbedingungen sind. smarte Idee ;-) danke !

Ihre Antwort