Hallo,

wir haben eine Frage zur JAV- Wahl: 2014 wurde zum ersten mal gewählt- 12.12.2014. Nach § 64 BetrVG endet die Amtszeit der alten JAV zwei Jahre nach ihrem Beginn. Somit wurde ja außerhalb des Zeitraums 01.10. bis 31.11. (§ 64 II 5, 13 Abs. 2 BetrVG) gewählt.

Haben wir nun wieder Zeit bis in den Dezember oder müssen wir bis 31.11.2016 gewählt haben?