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Mitbestimmung Mitarbeiterbefragung

B
BR2226
Feb 2023 bearbeitet

Hallo,

eine Gruppe von AN soll an Hand eines Fragebogens befragt werden, welche Tätigkeiten und Aufgaben sie haben. Es sollen also nicht die Vorgesetzen befragt werden, sondern.... genau.... die Mitarbeiter (im zweistelligen Bereich) Das Ganze auch nicht anonym.

Sucht man nach Mitbestimmung und Mitarbeiterbefragung, kommt man immer zu einem anderen Themenkomplex, da geht es immer um Mitarbeiterbefragungen im klassischen Sinn, um das Meinungsbild abzufragen etc.

In unserem Fall werden aber Mitarbeiter an Hand eines standardisierten Fragenkatalogs befragt, nur halt zu ihren Tätigkeiten.

Sind wir in der Mitbestimmung? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Verhalten und Ordnung?

Gruß

26102

Community-Antworten (2)

B
BR2226

23.02.2023 um 22:24 Uhr

Ich denke, die Frage habe ich mir selbst beantwortet, ich habe falsch gesucht, es ist keine Mitarbeiterbefragung, sondern es handelt sich hier um Personalfragebögen, und das ist im BetrVG geregelt

C
celestro

24.02.2023 um 11:05 Uhr

Danke für den Hinweis!

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