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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung einer Kollegin ohne Bezahlung - bei erfolgreicher Klage auf Wiedereinstellung?

P
peter12345
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin wurde Mitte des letzten Jahres gekündigt, hat auf Wiedereinstellung geklagt und Gewonnen. Die Frau wurde wieder eingestellt. Jetzt geht die Firma in Revision und hat die Kollegin mit sofrtiger Wirkung von der Krankenkasse abgemeldet die Stempelkarte gesperrt und will Sie Freistellen ohne Bezahlung. Bis zum nächsten Gerichtstermin.

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Community-Antworten (2)

R
Rosemariele

05.01.2009 um 20:26 Uhr

@peter12345

..was willst Du und damit sagen. Die Koll. geht zu ihrem Anwalt und der unternimmt das weitere.

Es ist kein Thema des BR mehr sondern der Arbeitsgerichtbarkeit.

L
Lotte

05.01.2009 um 20:44 Uhr

Rosemariele, wenn die verzweifelte Kollegin zum BR kommt, sollte dieser sie zu ihrem Anwalt schicken, der ja dann hoffentlich sofort die notwendigen Schritte einleitet. Ich glaube, nur das wollte Peter wissen...

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