Gefährdungsbeurteilung
Hallo zusammen Wir haben in unserem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz durchgeführt. Diese würden wir gerne durch einen externen auswerten lasse. Kann mir vielleicht hierzu jemand die Rechtliche Grundlage sagen( §)
Community-Antworten (3)
17.08.2016 um 10:26 Uhr
Ihr habt sie selber durchgeführt?
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung. Ihr müsst euch mit dem AG einigen, wie die Beurteilung durchgeführt wird (Paragraph 87 BetrVG)
17.08.2016 um 12:10 Uhr
ihr solltet euer MBR unbedingt ausschöpfen, denn ihr könnt viel mitgestalten. Insbesondere hinsichtlich des Verfahrens kann man sich als BR gut einbringen. Da das Thema sehr komplex ist empfehle ich unbedingt einen Sachverständigen nach § 80 BetrVG hinzu zu ziehen#
Was wir im Unternehmen aber in faste einem Dutzend Einigungsstellen lernen musste
- der GBR ist für die GFB nicht zuständig (das lernte unser AG ;) )
- wenn der AG ein Verfahren vorschlägt, dass den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat die Einigungsstelle nicht mehr die Spruchkompetenz ein ggf. besseres Verfahren des BR zu sprechen
- da es Aufgabe des AG ist die GFB durchzuführen, hat die Einigungsstelle nicht die Spruchkompetenz für die Durchführung einen externen Dritten vorzuschreiben
- eine Vollbefragung aller MA ist ebenfalls nicht durchsetzbar, wenn der AG ein Verfahren vorschlägt, dass die Begutachtung vergleichbarer Arbeitsplätze vorsieht (Argument: die GFB ist auf die Begutachtung der Arbeitsbedingung der Arbeitsplätze gerichtet und nicht auf die Überprüfung der individuellen Belastungen)
Das war bei uns ein Prozess der über Jahre gelaufen ist. Mehrere der Einigungsstellensprüche wurde auch noch gerichtlich angegriffen. Die von mir oben genannten Punkte scheinen so, dass der AG sich hier durchgesetzt hat, aber am Ende hat der ganze Ärger zu einem annehmbaren Verfahren geführt. Das Wichtigste ist aber, dass der AG inzwischen den Gesundheitsschutz ernst nimmt
17.08.2016 um 12:15 Uhr
vermute mal, mit "wir haben" ist eher "es wurde" gemeint.
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