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Überstunden

M
Monelli
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Fa. zahlt für ein und denselben Job sehr unterschiedliche Gehälter. Da liegen Spannen bis zu 1000 € dazwischen. Nun sollen die Gehälter der Mitarbeiter, die wenig verdienen, teilweise angehoben werden. Den Kollegen werden Änderungsverträge angeboten. Allerdings ist in diesen Verträgen auch vermerkt, dass pro Monat 10 geleistete Überstunden abgezogen werden. Werden keine Überstunden gemacht, passiert nichts. Müssen wir als Betriebsrat da zustimmen oder kann der AG dies ohne Zustimmung so vereinbaren mit den betroffenen AN?

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Community-Antworten (4)

I
ickederdicke

16.08.2016 um 17:21 Uhr

Individual kann der AG mit einzelnem MA (fast) alles regeln. Da du schreibst: gleicher Job, habt ihr Arbeitsplatzbeschreibungen dazu ? Dann regelt es über ne BV Gehaltsstaffeln nach Arbeitsplatz damit equalPay Einzug hält.

G
gironimo

16.08.2016 um 18:07 Uhr

Der BR braucht Mehrarbeit nur nicht zustimmen. Dann brauchen auch diejenigen keine Mehrarbeit machen, bei denen 10 Stunden inklusive sind.

K
Kiebitzmaik

18.08.2016 um 18:04 Uhr

Überstunden sind nicht mehrarbeit, Überstunden sind das, was über die wöchentlich vereinbarte leistung hinaus geht, also bei einer 40 stunden woche hab ich 45 gemacht, sind das 5 überstunden, mehrarbeit bedeutet das man am tag bis zu 10 stunden arbeiten darf, und das was über die 10 stunden hinaus geht wären dann überstunden.. ist nicht immer üblich aber in einzelnen gewerben zb offshorewindmühlen techniker, normal und auch gesetzlich geregelt. theoretisch heisst das auch das ich, wenn ich 4 mal 10 stunden gemacht hab, meine wöchentliche leistung erbracht habe und nicht mehr kommen brauch.. für diese woche...

C
celestro

18.08.2016 um 19:13 Uhr

"mehrarbeit bedeutet das man am tag bis zu 10 stunden arbeiten darf, und das was über die 10 stunden hinaus geht wären dann überstunden.."

man darf nur 10 Stunden arbeiten, aber alles was man mehr arbeitet sind Überstunden ? Denk nochmal drüber nach ...

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