Erstellt am 16.08.2016 um 13:14 Uhr von ickederdicke
Wie sind die Fehlzeiten den zustande gekommen ?
Erstellt am 16.08.2016 um 13:18 Uhr von Redcloud
Krankheit .... mit nem Nachgeschmack...sprich....seehr oft verschiedene Krankheiten....
Erstellt am 16.08.2016 um 13:37 Uhr von ickederdicke
Liegt eine Behinderung zugrunde, hat er u.U. schon einen Grad der Behinderung ?
Auch bei Problemen am Arbeitsplatz wie hier kann schon der Integrationsfachdienst helfen.
ihr finden den über das für euch zuständige Integrationsamt.Ideal wäre, ihr habt eine SBV und schaltet diese ein.Die haben die Kontakte dahin.
Und schau auch mal hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Erstellt am 16.08.2016 um 13:59 Uhr von Pickel
Mach dir nicht zu viel Arbeit. Vor dem Arbeitsgericht wird dem Inhalt der BR-Erklärung in aller Regel genau Null Beachtung geschenkt.
Wenn du widersprechen möchtest, dann reicht der formelle Widerspruch mit einem schlüssigen Standardsatz ebenso aus (es sei denn, du hast wirklich etwas mitzuteilen, das den Richter nicht bloß langweilt).
Auch wenn einige eifrige BR das nicht gerne lesen.
Erstellt am 16.08.2016 um 15:10 Uhr von Redcloud
Es geht mir nicht um die Arbeit die ich zusätzlich habe ( bin nicht freigestellt ) sondern darum, das dem MA durch Fehler meinerseits keinerlei Nachteile entstehen! Ich weiß auch das der Anwalt des MA diesen Widerspruch anfordert....geht ja auch um die gesetzliche Weiterzahlung bis zum rechtskräftigen Urteil etc....
Erstellt am 16.08.2016 um 15:12 Uhr von Redcloud
Eine Behinderung liegt nicht vor.... ich bin auch Kollege von dem MA und wundere mich schon lange das dem nix passiert ist... Konsequenzen von AG Seite her, da auch die Leistung,Teamfähigkeit und Motivation nicht okay sind. Wir arbeiten für den quasi mit.... aber, als BR muss ich da neutral bleiben....
Erstellt am 16.08.2016 um 16:15 Uhr von gironimo
Entscheidend ist doch, ob der AG eine Zukunftsprognose aufgestellt hat und ob er dem Kranken so etwas wie ein BEM Gespräch angeboten hat.
Erstellt am 16.08.2016 um 16:18 Uhr von gironimo
Teamfähigkeit fehlt, Motivation auch - dann Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Qualifizierung.
Erstellt am 16.08.2016 um 19:09 Uhr von Hoppel
@ Redcloud
"Nun muss ich schriftlich einen Widerspruch einlegen. Gibt es da etwas wo ich mich orientieren kann? Vordrucke etc. ?"
Eines vorweg ... Du MUSST keinen Widerspruch einlegen!
Auch frage ich mich, ob Du einen einköpfigen BR stellst.
Dann wäre die nächste Frage, wie viele AN Euer Betrieb überhaupt zählt.
Erstellt am 18.08.2016 um 10:29 Uhr von Redcloud
Ich hab ne Stellvertreterin...wir sind an unserem Standort 15 AN .... vertehe aber die Fragestellung nicht....denn...wenn ich "zustimme" hat der Kollege nicht das Recht auf Weiterbezahlung im Klagefall...
Erstellt am 18.08.2016 um 12:07 Uhr von Niemand
Die wichtigste Frage in diesem Fall, die Gironimo bereits gestellt hat, hast du noch nicht beantwortet.
Wurde dem Kollegen ein BEM angeboten?
Sollte das nicht passiert sein, obwohl der Kollege erhebliche Krankheitszeiten im letzten Jahr hatte (mehr als 30 Tage), ist das ein guter Grund für einen Widerspruch und auch ein wichtiger Hinweis für den Rechtsanwalt des Kollegen.
Wie soll denn auch sonst der Kollege realisieren, dass seine Gesundheit sein Arbeitsverhältnis gefährdet und er etwas dafür tun muss um dies zu verbessern, oder falls das nicht möglich ist er einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen.