Unser AG hat uns vorab informiert, dass er eine Mitarbeiterin betriebsbedingt entlassen werden muss.
Der AG sagt, er hat die richtige Sozialauswahl gemacht und es gibt auch keine freie Stellen im Haus.
Wir werden der Kündigung auf jeden Fall und rechtzeitig widersprechen, nur wissen wir nicht mit welcher Begründung.
Was uns einfällt ist 1) Der Kündigung zu widersprechen, weil im Betrieb eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung möglich wäre, zumindest nach einer gewissen Einarbeitung und 2) die Sozialauswahl nicht nachvollziehbar ist und Auswahlrichtlinien nach §95 nicht mit dem BR abgestimmt wurden.
Nun meine eigentliche Frage:
Ist es sinnvoll nach 1) oder nach 2) oder wegen beiden, also 1) und 2) zu widersprechen?
Wo sind Fallen?
Vielen Dank im Voraus!