Ordentliche Kündigung - mit welchem Grund am besten widersprechen?
Unser AG hat uns vorab informiert, dass er eine Mitarbeiterin betriebsbedingt entlassen werden muss. Der AG sagt, er hat die richtige Sozialauswahl gemacht und es gibt auch keine freie Stellen im Haus. Wir werden der Kündigung auf jeden Fall und rechtzeitig widersprechen, nur wissen wir nicht mit welcher Begründung. Was uns einfällt ist 1) Der Kündigung zu widersprechen, weil im Betrieb eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung möglich wäre, zumindest nach einer gewissen Einarbeitung und 2) die Sozialauswahl nicht nachvollziehbar ist und Auswahlrichtlinien nach §95 nicht mit dem BR abgestimmt wurden. Nun meine eigentliche Frage: Ist es sinnvoll nach 1) oder nach 2) oder wegen beiden, also 1) und 2) zu widersprechen? Wo sind Fallen? Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (8)
16.01.2007 um 14:30 Uhr
Roter Rauscher, ein Widerspruch aufgrund des §95 kommt nicht in Frage, weil Ihr ja noch keine Richtlinien mit dem AG aufgestellt habt. Däubler dazu unter § 95 RN 170 "...Der Widerspruch des BR i. S. v. Abs. 3 Nr. 2 ist offensichtlich unbegründet, wenn Auswahlrichtlinien, auf deren Einhaltung sich der BR beruft, überhaupt nicht vorliegen, weil diese nicht die Qualität einer Betriebsvereinbarung haben..."
Ich würde an Eurer Stelle meine Begründung gar nicht so sehr an den Gesetzestext anlehnen, sie aber so formulieren, dass man die Widerspruchsgründe (1 u. 3 wahrscheinlich) herauslesen kann.
16.01.2007 um 14:30 Uhr
@RoterRauscher Welche Grund Ihr anführt ist doch "prinzipiell" egal! Es kommt ja schließlich darauf an, was die Kollegin daraus macht...
16.01.2007 um 14:36 Uhr
wir widersprechen grundsätzlich! Ist hier eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen möglich? Einverständnis der ANin vorausgesetzt! Ist eine Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich? Sprecht Ihr nach Übergabe der Anhörung mit der MAin über die anstehende Kündigung?
16.01.2007 um 14:49 Uhr
Hallo und vielen Dank erstmal. @ Lotte: Also unseren Widerspruch frei Formulieren im Sinne: Erstens, es ist eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle möglich und Zweitens die Sozialauswahl ist falsch bzw. fehlerhaft. Meintest Du das? @Kölner: Die Mitarbeiterin will Kündigungsschutzklage erheben. @SSGG: Wir haben mit der Mitarbeiterin gesprochen und ihr mitgeteilt, dass der AG vor hat sie zu entlassen. Miese Aufgabe, aber wir wollten nicht über ihren Kopf irgendwas entscheiden. Weiterbeschäftigung sollte möglich sein, aber wir haben leider nichts Definitives.
@allgemein: Wir wurden Donnerstag 11 Uhr vom AG unterrichtet, d.h. doch unser Widerspruch muss bis Mittwoch Abend eingehen oder bis wann ganz genau?
16.01.2007 um 14:51 Uhr
@RoterRauscher Frist: Donnerstag zum Ende der regulären Arbeitszeit (wenngleich tausend Widersprecher sich jetzt bestimmt melden werden...).
16.01.2007 um 15:44 Uhr
@Ramses II Vielen Dank für den Hinweis, konkrete Stellen haben wir in der Tat keine. Wenn wir trotzdem Widersprechen, weil wir eine Weiterbeschäftigung für möglich halten und geeignete Stellen benennen, wo wir uns eine Beschäftigung vorstellen können, sollten wir dann nicht zur Sicherheit zusätzlich wegen falscher Sozialauswahl widersprechen, um noch sicherer zu sein? Dass es dann einen anderen treffen kann, ist klar, aber ob das der AG will ist nicht klar.
16.01.2007 um 18:18 Uhr
Ramses, also wenn wir den nächsten Widerspruch formulieren müssen...kannst Du mir mal Deine Telefonnummer geben? ;-)))
Roter Rauscher, vielleicht kann Euer Wirtschaftsausschuss auch noch etwas zu Eurer Diskussion beitragen? Geht es dem UN so gut, dass eine Stelle geschaffen werden kann in einer Abteilung, die ständig über Überlastung klagt und könnte die AN dann diese Stelle übernehmen?
16.01.2007 um 18:31 Uhr
@Ramses II Ich weiss...
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