Der Arbeitszeitgesetz redet von einem Ersatzruhetag, wenn an einem Sonntag gearbeitet wird. Heißt dies, dass diese Regelung hier beschrieben nicht gültig ist, d.H. Die Mitarbeiter bekommen Zulagegeld und verzichten auf der Ersatzruhetag? Wir sind uns nicht sicher, was genau die Rechtlage ist
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Arbeitsrecht