Sonntagsarbeit: Zulage statt Zeitausgleich
In einem Betrieb erhalten die Mitarbeiter durch eine Betriebsvereinbarung eine Zulage im wert von x Euro, wenn sie an einem Sonntag arbeiten. Die Mitarbeiter sind hierfür abgeordnet. In der Abordnungs-Vereinbarung steht, dass man an einem Sonntag entweder die Zulage im Wert von x nimmt oder man bekommt 1 Arbeitstag erstattet (für mindestens 4.5 Stunden Arbeit).
Der Arbeitszeitgesetz redet von einem Ersatzruhetag, wenn an einem Sonntag gearbeitet wird. Heißt dies, dass diese Regelung hier beschrieben nicht gültig ist, d.H. Die Mitarbeiter bekommen Zulagegeld und verzichten auf der Ersatzruhetag? Wir sind uns nicht sicher, was genau die Rechtlage ist
Community-Antworten (3)
16.08.2016 um 14:52 Uhr
BrAnfänger, schau mal hier rein: http://www.birgit-schlichting.de/profil/aktuelles/BirgitSchlichting_aktuelles_Ersatzruhetag_060705.pdf
Ganz grob zusammengefaßt: ein Ersatzruhetag kann ein sowieso anderer freier Tag sein, es muss kein zusätzlicher freier Tag sein.
16.08.2016 um 15:00 Uhr
Danke - das beantwortet unsere Frage. Das ist dort sehr gut beschrieben.
16.08.2016 um 15:02 Uhr
Gerne
Verwandte Themen
Funktionszulage Zulage für BR einfach wegfallen lassen? Lohnkürzung?
ÄlterHallo, unser BR Gremium hat seit mehreren Jahren eine Funktionszulage für die Betriebsratstätigkeit bekommen, die hat sich auch prozentual mit den Tariferhöhungen angepasst. Bei der vorletzen Abrec
Änderungsvertrag wegen Lohnerhöhung
ÄlterKann man dies unterschreiben für eine Lohnerhöhung Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag einvernehmlich mit Wirkung zum 01.09.2023 folgende Zusatzverein
Zulage laut TV in Persönliche Zulage integrieren?
ÄlterHallo zusammen, folgende Fachfrage: Laut Tarifvertrag erhalten bei uns AN die vor dem 27.04.2005 eingestellt wurden eine Zulage in Höhe von 38 Cent, wenn sie ein Großgerät fahren. Unser AG hält es bis
Überstunden
ÄlterLiebe Forumteilnehmer! Folgende Frage betreffend Arbeitszeit: Wir - der BR - haben uns die Zeiterfassungen der letzten 6 Monate im Betrieb angesehen und dabei haben wir festgestellt dass einige
ERA-Zulage auch Bestandteil der Alterssicherung ?
ÄlterHallo, nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen. Mittlerweile ist der 1. ERA-Aus