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Sonntagsarbeit: Zulage statt Zeitausgleich

B
BrAnfänger
Nov 2016 bearbeitet

In einem Betrieb erhalten die Mitarbeiter durch eine Betriebsvereinbarung eine Zulage im wert von x Euro, wenn sie an einem Sonntag arbeiten. Die Mitarbeiter sind hierfür abgeordnet. In der Abordnungs-Vereinbarung steht, dass man an einem Sonntag entweder die Zulage im Wert von x nimmt oder man bekommt 1 Arbeitstag erstattet (für mindestens 4.5 Stunden Arbeit).

Der Arbeitszeitgesetz redet von einem Ersatzruhetag, wenn an einem Sonntag gearbeitet wird. Heißt dies, dass diese Regelung hier beschrieben nicht gültig ist, d.H. Die Mitarbeiter bekommen Zulagegeld und verzichten auf der Ersatzruhetag? Wir sind uns nicht sicher, was genau die Rechtlage ist

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Community-Antworten (3)

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nicoline

16.08.2016 um 14:52 Uhr

BrAnfänger, schau mal hier rein: http://www.birgit-schlichting.de/profil/aktuelles/BirgitSchlichting_aktuelles_Ersatzruhetag_060705.pdf

Ganz grob zusammengefaßt: ein Ersatzruhetag kann ein sowieso anderer freier Tag sein, es muss kein zusätzlicher freier Tag sein.

B
Branfänger

16.08.2016 um 15:00 Uhr

Danke - das beantwortet unsere Frage. Das ist dort sehr gut beschrieben.

N
nicoline

16.08.2016 um 15:02 Uhr

Gerne

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