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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat möchte Arbeitnehmer zur angekündigten Kündigung hören (§102 Abs2 S.3)

H
Hopphans
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

laut §102 soll der BR soweit es erforderlich erscheint, vor seiner Stellungsnahme den betreffenden Arbeitnehmer (AN) hören.

Wenn der AN zum Zeitpunkt der Anhörung zur Kündigung noch im Betrieb ist, ist das kein Problem, dann geht ein Betriebsrat hin und spricht mit dem AN. Aber hier mal zwei andere Fälle: Fall A: Der Arbeitgeber (AG)besucht den AN an seinem Arbeitsplatz und sagt: "Wir hören jetzt den BR zu deiner Kündigung an, pack deine Sachen, gibt Schlüssel ab und geh, bist ab sofort freigestellt (bezahlt)." Fall B: Der BR bekommt die Anhörung zur Kündigung und der AN ist nicht im Betrieb, da z.B. in Krankschreibung.

Wir wollten dann vom AG Kontaktdaten zu den betroffenen AN erhalten, um diese kontaktieren zu können. Der AG argumentiert dann mit dem Datenschutzrecht. Ist das schlüssig? Der BR ist doch nicht "Dritter" im Sinne des Datenschutzgesetzes. Alternativ bietet der AG uns an, erst den AN zu fragen, ob seine Kontaktdaten an den BR weitergereicht werden dürfen.

Wie handhabt ihr das in euren Betrieben?

1.260010

Community-Antworten (10)

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gironimo

15.08.2016 um 21:38 Uhr

Du hast recht, der AG argumentiert falsch mit dem Datenschutz. .

Ich würde in diesem Fall in den Widerspruch / Bedenken reinschreiben, dass der AG euch die Kontaktdaten verweigert hatund ihr euch deshalb kein abschließendes Bild machen konntet.

H
Hopphans

15.08.2016 um 22:50 Uhr

Danke an UliPK und gironimo. Wie handhabt ihr das in euren Betrieben, oder kommt es bei euch nie zu diesem Problem?

U
UliPK

16.08.2016 um 00:49 Uhr

Habe ein BR Handy von der Firma bekommen und bin fast immer erreichbar für die MA. Das geht aber auch nur weil wir nicht gerade ein großer Betrieb sind.

G
gironimo

16.08.2016 um 01:27 Uhr

Wir haben Zugang zu allen Adressen und Telefonnummern , die wir brauchen.

E
Erbsenzähler

16.08.2016 um 09:48 Uhr

Bei uns ist das wie bei gironimo. Wir versuchen die betroffene Person (mehrmals) anzurufen. Bekommen wir sie nicht ans Telefon schreibe ich eine Brief und bitte um schnellstmöglichen Rückruf.

H
Hopphans

16.08.2016 um 16:27 Uhr

Hallo Gironimo und Erbsenzähler, wie kommt es, dass ihr den Zugang zu allen Adressen und Telefonnummern habt? Weil ihr in kleinen Betrieben arbeitet, weil das schon immer so war, weil ich das irgendwann erkämpft habt? Wir haben über 1000 Mitarbeiter und keinen Zugang zu Adresen und Telefonnummer :-(

Der Vorschlag von Gironimo, dass wir in den Widerspruch/die Bedenken reinschreiben, dass der AG uns die Kontaktdaten verweigert hat und wir uns deshalb kein abschließendes Bild machen konnten, ist zwar möglich und werden wir in Zukunft auch machen, aber Strafe steht ja wohl nicht darauf uns die Kontaktdaten zu verweigern?

Interessant wäre auch noch wie die vom AG vorgeschlagene Methode rechtlich zu bewerten ist: Der AG bietet uns an, erst den AN zu fragen, ob seine Kontaktdaten an den BR weitergereicht werden dürfen. Schließlich wissen wir nicht, ob der AG sich wirklich bemüht hat den AN zu erreiche.

R
Redcloud

16.08.2016 um 17:06 Uhr

Also ich habe den MA direkt auf sein Handy angerufen, da im Urlaub und mit ihm das Gespräch geführt. Habe ja nur diese 1 Wochenfrist....oder?

U
UliPK

16.08.2016 um 19:50 Uhr

Habt ihr eure Wahlunterlagen nicht mehr? Bei uns waren da auch auch die Adressen mit dabei.

P
Pjöööng

16.08.2016 um 21:26 Uhr

Wobei dann die Frage ist, ob der Arbeitgeber die Adressen aller Wahlberechtigten übermitteln durfte, ob diese bis heute aufbewahrt werden durften und ob der Betriebsrat heute auf diesen Adressbestand zugreifen darf.

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