Betrieblicher Wahlvorstand bei Konzernaufsichtsratswahl
Hallo, was passiert, wenn sich für eine Konzernaufsichtsratswahl keine betrieblichen Wahlvorstände finden lassen? Der Hauptwahlvorstand ist schon benannt, bei den betrieblichen Wahlvorständen sieht das ziemlich schlecht aus.
Community-Antworten (7)
15.08.2016 um 19:04 Uhr
Die üblichen verdächtigen ansprechen. Wenn sich ein WV für die BR-Wahl finden lässt, wird das doch auch hierfür möglich sein. Ich nehme an, der Aufwand hält sich in Grenzen.
15.08.2016 um 23:24 Uhr
Die üblichen Verdächtigen wurden angesprochen, sonst würde ich hier nicht fragen. Der Aufwand ist nicht wirklich gering.
16.08.2016 um 10:22 Uhr
Tja, schade, dass mir keiner weiterhelfen kann. Wäre es denn möglich, gerichtlich einen Wahlvorstand einzusetzen und wenn ja, müssen die vom Gericht bestellten Menschen das dann machen? Was passiert, wenn sie sich weigern?
16.08.2016 um 11:06 Uhr
...ich hatte mal einen Kommentar, der propagierte, dass in einem solchen Fall der HWV den örtlichen BR in die Pflicht nehmen kann oder/und die örtliche Wahl durch den HWV abgedeckt werden muss. ABER: Ich suche noch!
16.08.2016 um 11:21 Uhr
Aha! Danke Dir.
16.08.2016 um 23:57 Uhr
Ich mach mal: Fuchs/Köstler, Seite 106; RN 261 ff. "Der HWV könnte in Betrieben, in denen kein BWV zustande kommt, einen anderen BWV eines anderen Betriebes mit der Durchführung der Wahl beauftragen, der dann wiederum eine generelle Briefwahl in dem Betrieb ohne BWV anordnen kann ..."
17.08.2016 um 09:02 Uhr
Supi, vielen Dank und schönen Tag.
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