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AG untersagt die Teilnahme der SBV an der BR Sitzung wg. betrieblicher Belange

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Ralf1
Sep 2022 bearbeitet

Hi,

ich hätte da mal eine Frage. Ich als SBV arbeite in einer Servicestelle, diese ist im Optimalfall mit 2 Personen besetzt. Fällt eine Person davon aus, muss ich in dieser Servicestelle anwesend sein. Wenn ich nun dem AG mitteile, dass ich innerhalb meiner Arbeitszeit an der BR Sitzung teilnehmen möchte, könnte der AG mir die Teilnahme auf Grund betrieblicher Belange (weil er ja sonst diese Servicestelle schließen müsste) untersagen ?

Ich denke mal nicht, dass der AG den BR dazu zwingen kann die BR Sitzung auf einen Zeitraum vor meiner Arbeitszeit in der Servicestelle zu verlegen.

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Community-Antworten (1)

M
Muschelschubser

16.09.2022 um 13:22 Uhr

Das sehe ich eigentlich genau so wie bei ordentlichen BR-Mitgliedern.

Unterstellt man, dass die SBV eine Auskunftsperson nach §80 Abs. 2 Satz 4 ist, dann ist sie ausdrücklich mit eingeschlossen, wenn es um Behinderung der BR-Arbeit nach §78 BetrVG geht (Diese Brücke habe ich gebaut, weil die SBV im 78er nicht explizit genannt ist).

Und die ist m.E. gegeben, wenn der Arbeitgeber diese Entscheidung über Deinen Kopf hinweg treffen will.

edit, da gerade gefunden: Sollte die SBV im BetrVG nicht greifbar sein, ist das Behinderungsverbot explizit in § 179 Abs. 2 SGB IX geregelt. Insofern kann man es sich sogar sparen, Brücken im BetrVG zu bauen, die am Ende wackelig werden könnten. Abs. 3 spricht der SBV sogar die selbe Rechtsstellung wie ein BRM zu.

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