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Stellvertretung

T
tantefrieda
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, folgender Fall: Abteilungsleiter geht in Urlaub und beauftragt einfachen Mitarbeiter, den Laden zu schmeißen. Es gibt einen förmlichen Stellvertreter, aber der steht nicht zur Verfügung, weil er auch noch für eine andere Abteilung arbeitet. Geht die Beauftragung? Wo sind die Grenzen? Im Arbeitsvertrag des beauftragten Mitarbeiter ist nicht von Weisungsbefugnis irgend jemand gegenüber die Rede. Danke für die Antworten!

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

13.08.2016 um 16:35 Uhr

Man kennt ja nicht genau die Befugnisse des Leiters, der in Urlaub gefahren ist..

Ich würde mich bei der Personalabteilung oder direkt beim AG rückversichern.

P
Pjöööng

13.08.2016 um 19:18 Uhr

Den "Laden zu schmeißen" ist alles andere als eine klare Aufgabenübertragung.

Der AN sollte seinen Abteilungsleiter fragen, was diese Vertretung genau umfasst. In der Regel sind personelle Themen nicht erfasst.

C
Challenger

14.08.2016 um 00:22 Uhr

Tach auch, meiner Auffassung nach handelt es sich um eine Versetzung. Der BR ist demnach gemäß §99 BetrVG zu beteiligen.

P
Pjöööng

14.08.2016 um 16:42 Uhr

Ohne zu wissen,welche Aufgaben tatsächlich übertragen wurden ist es sher gewagt,solch eine Prognose abzugeben. Häufig heißt "Vertretung" nicht viel anderes als "Ich gebe Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer im OOO an. Wenn was ist, schauen Sie einfach ob es wirklich dringend ist."

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