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Jahresverträge bei Betriebsrat gewählten Personen

M
michaeldarda
Jan 2018 bearbeitet

Wenn Mitarbeiter einen Jahresvertrag haben, dem am 01.07.2017 abläuft, und im diesem Jahr 2016 in den Betriebsrat gewählt wird. Muss der Arbeitgeber den Jahresvertrag verlängern, oder kann dieser auch auslaufen, und es muss eine neue Person in den Betriebsrat gewählt werden ?

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

11.08.2016 um 16:33 Uhr

Das kommt darauf an. Die Frage ist, ob im Betrieb "üblicher Weise" AN nach Ablauf des Jahresvertrages übernommen oder weiterbeschäftigt werden.

Scheidet ein befrist. BR aus, rückt zunächst ein Nachrücker in den BR. Gibt es keinen, muss völlig neu gewählt werden.

P
Pickel

11.08.2016 um 17:10 Uhr

Gironimos Antwort ist irreführend. Es ist nicht entscheidend, ob üblicherweise Arbeitsverträge verlängert werden. Entscheidend ist einzig, dass die br-Tätigkeit nicht ausschlaggebend für die nicht-Verlängerung sein darf (was zu beweisen wäre)

R
RoterFaden

11.08.2016 um 18:01 Uhr

Muss ein Kandidat nicht mind. 6 Monate im Unternehmen sein, um gewählt werden zu dürfen? Kommt das rechnerisch überhaupt hin??

E
Erbsenzähler

12.08.2016 um 09:35 Uhr

@RoterFaden Ja, ABER das ist ein Mangel der sich mit der Zeit selbst heilt. Denn sobald der MA 6 Monate im Betrieb ist fällt der Grund zur Anfechtung der Wahl weg. Die Anfechtungsklage scheitert somit. Es kommt halt darauf an, wann ein Urteil gefällt wird.

R
RoterFaden

12.08.2016 um 12:10 Uhr

Die Anfechtungsklage scheitert somit.

@Erbsenzähler: aha? Du würdest also raten, unter solchen Voraussetzungen eine Wahl durchzuführen bzw. den Kandidaten zur Wahl zuzulassen?

P
Pjöööng

12.08.2016 um 12:29 Uhr

Unter einer bestimmten Voraussetzung ist es rechtlich nicht ausgeschlossen dass ein AN der weniger als 6 Monate dem Betrieb angehört in den BR gewählt wird.

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