Erstellt am 11.08.2016 um 14:33 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an. Die Frage ist, ob im Betrieb "üblicher Weise" AN nach Ablauf des Jahresvertrages übernommen oder weiterbeschäftigt werden.
Scheidet ein befrist. BR aus, rückt zunächst ein Nachrücker in den BR. Gibt es keinen, muss völlig neu gewählt werden.
Erstellt am 11.08.2016 um 15:10 Uhr von Pickel
Gironimos Antwort ist irreführend. Es ist nicht entscheidend, ob üblicherweise Arbeitsverträge verlängert werden. Entscheidend ist einzig, dass die br-Tätigkeit nicht ausschlaggebend für die nicht-Verlängerung sein darf (was zu beweisen wäre)
Erstellt am 11.08.2016 um 16:01 Uhr von RoterFaden
Muss ein Kandidat nicht mind. 6 Monate im Unternehmen sein,
um gewählt werden zu dürfen?
Kommt das rechnerisch überhaupt hin??
Erstellt am 12.08.2016 um 07:35 Uhr von Erbsenzähler
@RoterFaden
Ja, ABER das ist ein Mangel der sich mit der Zeit selbst heilt. Denn sobald der MA 6 Monate im Betrieb ist fällt der Grund zur Anfechtung der Wahl weg. Die Anfechtungsklage scheitert somit. Es kommt halt darauf an, wann ein Urteil gefällt wird.
Erstellt am 12.08.2016 um 10:10 Uhr von RoterFaden
>Die Anfechtungsklage scheitert somit.
@Erbsenzähler: aha?
Du würdest also raten, unter solchen Voraussetzungen eine Wahl durchzuführen
bzw. den Kandidaten zur Wahl zuzulassen?
Erstellt am 12.08.2016 um 10:29 Uhr von Pjöööng
Unter einer bestimmten Voraussetzung ist es rechtlich nicht ausgeschlossen dass ein AN der weniger als 6 Monate dem Betrieb angehört in den BR gewählt wird.