Kann gewählter BR bei Listenwahl aus Fraktion ausscheiden und trotzdem BR bleiben?
In unserem Betrieb wurden letztes Jahr Listenwahlen durchgeführt. Es gab 2 Listen. Eine davon ist die offene Liste der Gewerkschaft, die nicht die Mehrheit erreicht hat.
Nun wurde bekannt gegeben, dass aus der gewählten Gewerkschaftsfraktion 6 der gewählten Mitglieder ausgetreten sind und eine eigene Fraktion bilden werden (die immer noch der Gewerkschaft angehört). Von der offenen Liste sind nun noch 2 gewählte Vertreter übrig (wie sich die Ersatzmitglieder verhalten, ist mir momentan nicht bekannt)
Ist das überhaupt möglich, das die 6 Mitglieder aus der gewählten Fraktion austreten, eine neue Fraktion bilden (die ja dann eigentlich nicht gewählt wurde) und trotzdem im BR bleiben können? Oder müssten hier Neuwahlen angesetzt werden? Wogegen ja eigentlich spricht, dass die andere Liste die Mehrheit hat und somit ja noch Beschlussfähig ist?
Weiterhin: Die offene Liste stellt 2 freigestellte BR-Mitglieder. Beide Personen gehören zu den 6 Mitgliedern, die die Fraktion verlassen. Wenn dies so überhaupt möglich ist, das diese 6 eine neue Fraktion gründen, müssten sie dann nicht wenigstens einen Sitz an die andere Fraktion abgeben?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich muss mich entscheiden, wie ich als Mitglied der offenen Liste damit umgehen soll. (bin aber nur Ersatz vom Ersatz)
Community-Antworten (10)
22.03.2015 um 02:06 Uhr
Hmmmm....wassoll denn eine "Fraktion" innerhalb des BetrVG sein? Wo finde ich etwas zu "Fraktionen" im BetrVG?
22.03.2015 um 08:10 Uhr
Sobald gewählt ist, haben die Listen keine Bedeuting mehr. Jedes BRM entscheidet frei und unabhängig, jedenfalls theoretisch und nach dem Gesetz
22.03.2015 um 08:22 Uhr
... 6 der gewählten Mitglieder ausgetreten sind ... Wirklich? Dann sind sie raus aus dem Betriebsrat. Ohne wenn und aber! Dafür rücken dann die Ersatzmitglieder nach, wenn es genügend geben sollte. Die Freistellungen werden neu verteilt.
eine neue Fraktion bilden. Sowas gibt es nicht. Sie können bilden, was sie wollen, aber im BR sind sie trotzdem nicht mehr.
22.03.2015 um 10:01 Uhr
Nach der Wahl spielt die Listen- bzw. Fraktionszugehörigkeit nur noch für die Ladung der Ersatzmitglieder eine Rolle und daran ändert sich auch nichts, wenn man aus einer "Fraktion" austritt. Es zählt der Zeitpunkt der Wahl. Wenn die "aus der Fraktion ausgetretenen" Mitglieder jedoch ihr Betriebsratsamt niederlegen, ist zu prüfen, ob noch genug Ersatzmitglieder vorhanden sind, um den BR auf seine gesetzliche Stärke aufzufüllen. Erst, wenn das nicht der Fall ist, müssen Neuwahlen gestartet werden.
22.03.2015 um 10:53 Uhr
Es besteht ja auch bei Abstimmungen kein Listenzwang. Wenn es in einem BR-Gremium trotzdem immer zu "Fraktions-"Abstimmungen kommt, ist das eine Sache der BR-Mitglieder der entsprechenden Listen.
Besser wäre, sie würden nach Sachlage abstimmen - egal von welcher Liste. Ist aber leider nicht immer so.
So gesehen versuchen die Abtrünnigen vielleicht nur, sich von ungewollten Zwängen freizuschwimmen.
22.03.2015 um 11:10 Uhr
Danke für eure Antworten. Also aus dem Betriebsrat ist niemand ausgetreten. Es geht hier definitiv nur um die Listen.
Von Zwängen freischwimmen trifft es wohl am ehesten. Es wurden unüberbrückbare Differenzen angegeben....
Es bleibt aber trotzdem die Frage nach der Verteilung der Freigestellten 2 Sitze. Müssten die Abtrünnigen dann einen Sitz an die übrig gebliebenen abgeben? Oder greift hier immer noch die Rangordnung der alten Liste?
22.03.2015 um 12:50 Uhr
Harras nochmal: es greift das Wahlergebnis, auch das der Freistellungen und nachgeladen werden muss von der alten, gewählten Liste.
22.03.2015 um 12:58 Uhr
Aus einer Liste austreten ist Kindergarten, begreif es doch endlich. Es gibt keine Fraktionen. Einmal gewählt, ist gewählt und wer nicht mehr will, soll Farbe bekennen.
22.03.2015 um 13:33 Uhr
Nochmals Danke.
Kindergarten trifft es. Wie gesagt, sie bleiben alle im Betriebsrat; können und wollen wohl aber mit einem Mitglied der Wahlliste nicht zusammenarbeiten. Haben demjenigen nahe gelegt, sein Mandat zurückzugeben, was er logischerweise abgelehnt hat. Daraufhin haben sie den Schritt so gewählt (bei den nächsten Wahlen würden dann 3 Listen statt 2 existieren). Wenn ich euch richtig verstanden habe, müssen die Ersatzmitglieder sich nicht für jemanden entscheiden, denn wenn jemand ausfällt, greift wieder die Wahlliste und es muss nach dieser ein Ersatzmitglied geladen werden.
22.03.2015 um 13:48 Uhr
müssen die Ersatzmitglieder sich nicht für jemanden entscheiden, denn wenn jemand ausfällt, greift wieder die Wahlliste und es muss nach dieser ein Ersatzmitglied geladen werden. So ist es!
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