Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Hallo, ich habe mal eine Frage. Wir haben gestern Betriebsratwahl gehabt und die gewählten über ihre Wahl informiert. Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses kann ich doch erst machen, wenn alle gewählten ihre Wahl angenommen haben, also frühestens 3 Tage nach Zugang der Bekanntmachung bei den Gewählten. Erst dann stehen die Gewählten endgültig fest, oder habe ich einen Denkfehler ?
Community-Antworten (3)
19.05.2010 um 14:42 Uhr
Einen kleinen Denkfehler hast Du:
frühestens 3 Tage nach Zugang der Bekanntmachung
Wenn die Kollegen vorher zustimmen gehts auch früher, aber ansonsten hast Du Recht. Es ist aber üblich nach der Wahl ein VORLÄUFIGES Wahlergebnis auszuhängen um die Kollegen über den Ausgang der Wahl zu informieren.
Wir sind den kurzen Weg gegangen: Wir haben den Kollegen einfach einen Vordruck "Ich nehme die Wahl an" gleich mit der Benachrichtigung ausgehändigt und einfach gebeten sich doch gleich zu entscheiden. Wenn einer nicht gewollt hätte, gut hat er die drei Tage. Aber i.d.R. nehmen die Gewählten ja auch an, dann ist das ganze gleich vom Tisch.
19.05.2010 um 16:44 Uhr
rkoch gleich mit der Benachrichtigung ausgehändigt und einfach gebeten sich doch gleich zu entscheiden. Halte ich persönlich so für nicht den richtigen Weg...
19.05.2010 um 18:02 Uhr
funktioniert aber und ist rechtlich nicht verboten :-) Wir haben ja keinen dazu gezwungen sich gleich zu entscheiden....
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