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Bestellung Wahlvorstand JAV

B
BRJAV
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

muss der Wahlvorstand per Beschluss in der BR-Sitzung bestellt werden?

Haben in der BR-Sitzung besprochen, wer Wahlvorstand sein soll. Aber hierzu keinen Beschluss gefasst. Es wurde auch nicht geklärt, wer den Vorsitz macht.

Gibt es ne Rechtsgrundlage zu?

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Community-Antworten (4)

U
UliPK

11.08.2016 um 02:33 Uhr

Um auf der Sicheren Seite zu sein würde ich das Grundsätzlich per Beschluss machen, nicht nur die bestellung des Wahlvorstandes, diese muss aber auch per Beschluss gemacht werden, siehe unten den Link.

Wenn der Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt, bestimmt er zugleich, wer diesen leitet, also Vorsitzender ist (§ 63 Abs. 2 BetrVG).

Schaue mal hier: http://www.brwahl.de/de/wahldurchfuehrung/do/index/d/wahldurchfuehrung-wahlvorstand.html

P
Pjöööng

11.08.2016 um 02:43 Uhr

Ohne Beschluss kann der BRV gar nicht wissen welche Position der BR vertritt!

G
gironimo

11.08.2016 um 09:21 Uhr

Alles was im Namen des BR geschieht, kann nur durch einen Beschluss zum Ausdruck gebracht werden .Der Beschluss ist die Meinung des BR.

Also kommt noch einmal zusammen und beschließt nachträglich.

D
Daxton

26.07.2018 um 12:55 Uhr

Um dieses, in diesem Jahr wieder aktuellen Thema zu ergänzen, möchte ich darauf hinweisen, dass wenn schon eine JAV besteht, diese zu dem Beschluß zugegen sein sollte. Meiner Meinung nach ist die gesamte JAV im Betriebsrat stimmberechtigt (§ 67 Abs. 2 BetrVG), da die Wahl überwiegend jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betrifft.

Evtl. sollte man auch Ersatzmitglieder und deren Reihenfolge beschließen.

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