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450 € Schreibkraft für den BR trotz fester Stelle?

A
Aleksander
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen allerseits! Wir haben endlich für unseren BR (11) die Stelle für eine Schreibkraft auf 450 € Basis beschlossen. Wir haben eine Mitarbeiterin, die in Frage kommt und derzeit 30 Stunden pro Woche arbeitet. Sie wäre auch an dem Job interessiert. Der AG wehrt sich dagegen mit Händen und Füßen, weil er meint, normaler Job und 450 € Job im selben Unternehmen geht gar nicht. Was meint Ihr?

1.116011

Community-Antworten (11)

O
outofmemory Akzeptiert

10.08.2016 um 12:23 Uhr

Wieso so kompliziert? Die Entlohnung ist doch nicht Aufgabe des BR. Wieso wird dann eine bestimmte Entlohnung für eine Schreibkraft beschlossen?

Wie wäre es denn mit einer Stundenanzahl, die die Schreibkraft in der Woche für den BR leisten soll? So könnten die Stunden der interessierten Mitarbeiter einfach aufgestockt werden (sofern möglich) und die Kosten anteilig auf die Kostenstellen BR und XXX verrechnet werden.

P
Pjöööng

10.08.2016 um 12:08 Uhr

Meines Wissens ist das nicht völlig ausgeschlossen. Allerdings müssen das dann wohl zwei völlig unterschiedliche Tätigkeiten sein. Also z.B. der Gurkenstopfer darf durchaus auf 450 € Basis Gartenpflege betreiben.

Es käme demnach also darauf an, was Eure Wunschkandidatin sonst arbeitet.

G
gironimo

10.08.2016 um 12:53 Uhr

Im Prinzip hat euer AG recht. Mehr zum Thema Minijob siehe auf der Website der Minijob -Zentrale .

Aber der AG kann doch den Job auch ganz normal durch Aufstockung der 30 Stunden bezahlen.

P
paula

10.08.2016 um 16:06 Uhr

"Wir haben endlich für unseren BR (11) die Stelle für eine Schreibkraft auf 450 € Basis beschlossen"

Das Vorgehen ist für mich schon falsch. Der BR beschließt, dass ihm das erforderliche Büropersonal zur Verfügung gestellt wird. Dem AG kann man noch sagen, dass voraussichtlich pro Woche eine Anzahl X Stunden anfallen.

Der Rest ist erst einmal Sache des AG. Ihr könnt ggf. noch anregen MA XY euch zu stellen. Oder wenn der AG jemanden auswählt der Euch nicht gefällt diese MA ablehnen. Ich kenne aber einen Betrieb in der Nachbarschaft, da hat der AG dann eine Person durchgedrückt, die der BR eigentlich nicht haben wollte. Vor dem ArbG reichte es halt nicht zu sagen "der Frau YX vertrauen wir nicht"

P
Pjöööng

10.08.2016 um 16:08 Uhr

Wurde diese Tätigkeit denn ausgeschrieben?

N
niemand

11.08.2016 um 15:45 Uhr

Warum sollte die Stelle ausgeschrieben worden sein?

P
Pjöööng

11.08.2016 um 15:48 Uhr

Zitat (Niemand): "Warum sollte die Stelle ausgeschrieben worden sein?"

Weil der BR möglicherweise von § 93 BetrVG Gebrauch gemacht hat...

N
niemand

11.08.2016 um 16:24 Uhr

Würde mich jetzt aber überraschen. Wir haben eine Mitarbeiterin, die in Frage kommt und derzeit 30 Stunden pro Woche arbeitet. Sie wäre auch an dem Job interessiert.

Der Br möchte diese MA haben und besteht auf eine Ausschreibung? Was sollte er deiner Meinung nach davon haben? Ich versuche zu verstehen warum du auf die mögliche Ausschreibung hinweist.

P
Pjöööng

11.08.2016 um 16:43 Uhr

Es geht mir hier eigentlich um Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Betriebsrates. Der BR sollte hier die selben Regeln anwenden wie er sie auch dem Arbeitgeber auferlegt. Es kann doch nicht sein, dass beim Arbeitgeber immer gleich Zeter und Mordio geschrien wird, wenn dieser nicht ausschreibt (oder nicht ausschreiben will), der BR hier aber Vetternwirtschaft betreibt.

Meines Erachtens der einzig richtige Weg:

  • Der BR beschließt, dass er ein Schreibkraft mit X-Wochenstunden braucht.
  • Der Arbeitgeber prüft, ob er dafür Personal zur Verfügung hat
    • Wenn kein Personal zur Verfügung: Ausschreibung!
  • Arbeitgeber trifft nach Beratung mit BR Auswahl
  • Zustimmung des BR nach § 99
N
niemand

11.08.2016 um 19:50 Uhr

Sorry, ich finde immer noch nicht den Zusammenhang mit der Frage. Ich dachte § 93 ist eine kann Bestimmung.

C
celestro

12.08.2016 um 02:15 Uhr

Es KÖNNTE sein, das der BR hier irgendwann einmal vom 93er Gebrauch gemacht hat. Es wäre aber ziemlich daneben, wenn der BR dies gemacht hätte, er seine "eigene Stelle" aber dann NICHT ausgeschrieben hat.

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