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Protokoll Schreiben

S
Saray
Dez 2018 bearbeitet

Hallo, ist es zulässig, dass das Protokoll von einer Schreibkraft, die nicht Mitglied des Betriebsrats ist, geführt werden kann? Wenn ja.Muss das Schreibkraft jemand von der Firma sein? Müssen wir es der Geschäftsführung mitteilen? Oder nur die Rechnung für die Schreibkraft legen?

Danke

1.82701

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

20.04.2011 um 22:14 Uhr

Wie groß ist der BR ? Welche Schreibarbeiten sind gemeint??

Lt. BetrVG hat der BR seine Aufgaben und muss diese erledigen und nicht Dritte. Denn dafür hat er sich wählen lassen. Dazu gehören dann nun auch einmal gewisse Schreibarbeiten.

An sonsten gibt es § 40 BetrVG - III. Sachaufwand und Büropersonal. Aber alles sofern notwendig. Daher auch erst einmal die Nachfragen oben.

weiter: BAG v. 17.10.1990 - 7 ABR 69/89 LAG Berlin v. 20.10.1995 - 4 TaBV 2/95 BAG v. 05.03.1997 - 7 ABR 3/96 LAG Berlin v. 19.12.1996 - 16 TaBV 1/96 BAG v. 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 BAG v. 26.10.1995 - 6 AZR 928/94 BAG v. 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

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