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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zu wenige Kandidaten für ein 9er BR-Gremium. Wie sieht es aber nun mit der Freistellung als Vorsitzender aus ? Wenn es nur ein 7er Gremium wird.

O
ObeliXX
Nov 2016 bearbeitet

Wir müssen einen neuen BR-Wahl. Da wir momentan 206 Arbeiternehmer sind, würde uns ja ein 9er Gremium mit Freistellung zustehen. Nun gibt es aber nur 10 Kanditaten. Als Wahlvorstand würde ich nun auf ein 7er Gremium zurück gehen. Wie sieht es aber nun mit der Freistellung als Vorsitzender aus ???

2.041018

Community-Antworten (18)

G
gironimo

10.08.2016 um 11:23 Uhr

Bei 10 Kandidaten wählt ihr einen 9er BR.

O
ObeliXX

10.08.2016 um 11:26 Uhr

Obwohl wir dann nur 1 Ersatzmitglied hätten ??

C
Challenger

10.08.2016 um 11:33 Uhr

Tach auch, zehn Kandidaten reichen aus.Die Zahl der EM spielt keine Rolle. Selbst wenn nur Neun Kandidaten zur Verfügung stehen, ist ein 9ner BR zu wählen.

L
Lowrider

10.08.2016 um 15:05 Uhr

Und wieso neuen BR wählen, wenn man fragen darf? Wann war eure letzte Wahl?

O
ObeliXX

10.08.2016 um 15:39 Uhr

Der alte BR ist mit einstimmigen Beschluss zurück getreten.

L
Lowrider

10.08.2016 um 15:50 Uhr

Das beantwortet aber meine Frage nicht. ;)

War der alte BR immernoch der, welcher 2014 gewählt worden ist oder gab es schon eine Zwischenwahl?

O
ObeliXX

10.08.2016 um 15:53 Uhr

Die letzte Wahl war 2014 und dieser dort gewählte BR ist zurück getreten.

P
Pjöööng

10.08.2016 um 15:53 Uhr

Spielt das eine Rolle?

O
ObeliXX

10.08.2016 um 16:04 Uhr

Ich sehe eher das Problem mit unseren NUR 10 Bewerbern. Daher würde eher auch ein 7er Gremium gehen damit ich genügend Ersatzmitglieder habe ohne gleich wieder gefahr zu laufen, nach BtrVG §13 (2) Neuwahlen durchführen. Und hier stellt sich eben dann die Frage wenn nur 7 BRs, ob hier aufgrund der 206 Arbeiternehmer der Vorsitzende trotzdem freigestellt wird.

P
Pjöööng

10.08.2016 um 16:06 Uhr

Der Wahlvorstand darf nicht die Größe des Betriebsrates willkürlich festlegen. Die Regelungen im Gesetz sind abschließend.

Die Anzahl der Freistellungen hängt nicht von der Größe des Gremiums ab.

L
Lowrider

10.08.2016 um 16:50 Uhr

@Pjöööng:

Ja, spielt es - zwischen den Wahljahren 2014, 2018, 2022, ... darf lt. Fittung nur eine Zwischenwahl stattfinden.

P
Pjöööng

10.08.2016 um 16:52 Uhr

Das klingt nun wirklich interessant, das wirst Du doch sicherlich belegen können?

G
gironimo

10.08.2016 um 20:10 Uhr

Am besten den Fitting noch mal genau lesen..

Ansonsten stimmt hier natürlich alles. Der WV ist nicht frei in seiner Entscheidung. Er muss bei 10 Kandidaten den 9er BR wählen lassen

H
Hoppel

10.08.2016 um 21:51 Uhr

@ Lowrider

"zwischen den Wahljahren 2014, 2018, 2022, ... darf lt. Fittung nur eine Zwischenwahl stattfinden."

Du hättest die RN 31 zu § 13 (Fitting, 27. Aufl.) etwas genauer lesen und dann auch verstehen sollen ... da geht es ausschließlich um Abs.2 Nr. 1!

P
Pjöööng

11.08.2016 um 02:24 Uhr

Zitat(gironimo): "Am besten den Fitting noch mal genau lesen.."

Danke für den Hinweis! Beim Umfang des Fitting ist er äußerst hilfreich. Auch so kann man seine eigene Ahnungslosigkeit zu verbergen versuchen.

B
BRMike

11.08.2016 um 14:12 Uhr

Definitiv ist hier ein 9er Gremium zu wählen ohne wenn und aber. Die Freistellung eines BR Mitgliedes geht ab 200MA, unabhänig vom Gremium. Und auch bei weniger als 200MA könnte man eine Freistellung erwirken wenn es das Arbeitsgericht auch so sieht, das der Arbeitsaufwand eine Freistellung begründet

F
Fußballer

12.08.2016 um 16:51 Uhr

@ObeliXX, es muss auch nicht zwindend der Vorsitzende freigestellt werden, es kann auch ein anderes BR-Mitglied freigestellt werden oder 2 Mitglieder teilen sich die Freistellung.

C
chappi

18.08.2016 um 00:58 Uhr

Hallo,

in den meisten Betrieben ist die Anzahl der MA nicht konstant, daher kommt es nicht unbedingt nur auf die aktuelle Anzahl der MA an, sondern auf die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten. Dazu hat der Wahlvorstand auch die Entwicklungen aus der Vergangenheit zu betrachten und kann eine Prognose für die Zukunft anstellen. D.h. wenn Ihr in der Vergangenheit meist unter 200 MA wart, jetzt nur durch einen Einmaleffekt knapp darüber seid und Ihr sicher davon ausgehen könnt, das Ihr demnächst wieder unter 200 fallt, dann kann bzw. sollte der WV auch ein 7er Gremium festlegen. Aber Vorsicht, dieser Beurteilungsspielraum ist entsprechend verantwortungsvoll zu nutzen. Egal wie ein WV entscheidet, er sollte das auch immer guten Gewissen begründen können. Und fehlende Ersatzkandidaten sind definitiv kein Grund. Daher wäre es auch gut, wenn Ihr noch Kollegen für eine Kandidatur gewinnen könntet.

Gruß Micha

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