Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser AG hat Betriebvereinbarung zur Flex. Arbeitszeit gekündigt.
Bestandteil derer ist auch eine Wochensollarbeitszeit von 40 Stunden unterteilt in die tägliche Arbeitszeit Rahmen MO-FR.
Der AG möchte mit jedem Mitarbeiter eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abschliessen in der der MA eine Reduktion der AZ von 40 auf 38 Stunden im ein(beid)seitigen Einverständnis ohne Lohnausgleich unterschreibt.
Frage: Können Bestandteile einer BV einseitig durch den AG trotz momentaner Nachwirkung der BV in dieser Form geändert werden? Oder sind solche Vertragszusätze ohne die Zustimmung des BR ungültig??

Weitere Frage: Der AG hat Aufgrund der wirtschtl. Lage sämtliche Leiharbeitnehmer nach "Hause" geschickt. Im Wareneingangsbereich wurde deshalb die Abteilung von 2,5 MA auf 1 MA reduziert. Ein Teilbereich des Unternehmens wird stillgelegt! betroffen 4 MA.
AG möchte nun wiederholt im WE einen Praktikanten einsetzen.
Wir als BR stimmtem dieser Maßnahme aufgrund der noch nicht geklärten weiteren Zukunft der betroffenen MA nicht zu.
AG will jetzt eine Detailierte Stellungnahme nach §99 BetrVG. Welches Argument könnten wir dazu aufführen??

Vielen Dank im Voraus für Euere Antworten und Beiträge.

Viele Grüße Beärle