Hallo Leute,
eine Frage zur Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zur Wahl der JAV.
Der Arbeitnehmer ist Ersatzmitglied im Betriebsrat.
Er hat als erster Nachrücker schon sehr oft an BR-Sitzungen teilgenommen und wird bestimmt auch noch öfters eingeladen.
Nun sind im Oktober JAV-Wahlen und er möchte kandidieren.
Frage:
Kann er durch Teilnahme an einer BR-Sitzung die Wählbarkeit verlieren?