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JAV-Wahlen

Z
zuckertuete
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, eine Frage zur Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zur Wahl der JAV. Der Arbeitnehmer ist Ersatzmitglied im Betriebsrat. Er hat als erster Nachrücker schon sehr oft an BR-Sitzungen teilgenommen und wird bestimmt auch noch öfters eingeladen. Nun sind im Oktober JAV-Wahlen und er möchte kandidieren. Frage: Kann er durch Teilnahme an einer BR-Sitzung die Wählbarkeit verlieren?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

03.08.2016 um 09:36 Uhr

Er bleibt wählbar, aber nach der Wahl muss er sich entscheiden, ob er BR oder JAV sein will. Beides geht nicht.

Aber auch die JAV nimmt ja an den Sitzungen teil. ......

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