W.A.F. LogoSeminare

Verleihbetrieb

K
Kamipu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser AG hat einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einem anderen Betrieb geschlossen und hat auch die Zulassung für Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG erhalten. Wir als BR werden vor jeder Überlassung angehört, hatten aber unsere Zustimmung verweigert, da wir den jeweiligen Individualvertrag zwischen AN und unseren AG nicht gesehen hatten. Ist dieses Vorgehen korrekt?

81102

Community-Antworten (2)

P
Pickel

02.08.2016 um 13:59 Uhr

Nein. Damit macht ihr euch lächerlich.

G
gironimo

02.08.2016 um 14:11 Uhr

Ein Zustimmungsverweigerungsgrund kann sich nur aus den in § 99 BetrVG genannten Gründen ergeben.

Ihr könnt natürlich sagen, dass die Informationen nicht ausgereicht haben - aber in der Tat: Der individuelle Arbeitsvertrag gehört nicht zu den Informationen.

Ihre Antwort