Erstellt am 01.08.2016 um 10:30 Uhr von gironimo
Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Gelten tarifliche Regeln?
Erstellt am 01.08.2016 um 10:41 Uhr von nelchen
Bereitschaftsdienst ist gemeint. Würde die Inanspruchnahme im RD auch mit eingerechnet? Es gilt TV- Marburger Bund. Ausgleichzeitraum 52 Wochen, durchschnittliche wöchentliche ArbZ 40 Stunden verteilt auf 5 Tage.
Erstellt am 01.08.2016 um 10:57 Uhr von gironimo
Da gibt es wieder zahlreiche TVs. Du solltest im Zweifel mal beim Marburger Bund selbst nachfragen.
Ich habe mal in einem dieser TV reingeschaut. Es gibt ja den Punkt Bereitschaftsdienst. Es wird da auch davon ausgegangen, daß es sich um normale Arbeitszeit handelt, allerdings mit Regeln.
Erstellt am 01.08.2016 um 11:25 Uhr von nicoline
nelchen,
Regelarbeitszeit und die Zeit des BD sind zu 100% als Arbeitszeit zu rechnen. Beispiel: 8 Std. Regelarbeit + 15,25 Std. BD sind 23,25 Std. Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst ist arbeitszeitgesetzlich zu 100% als Arbeitszeit zu rechnen, die Bezahlung kann niedriger sein.