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Berechnung durchschnittliche ArbZ

N
nelchen
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen ArbZ. Wird dabei der Bereitschaftsdienst mit 100 % eingerechnet, also 15,5 Stunden an die Regelarbeitszeit bzw. 24 Stunden Sa/ So/ FT oder kommt die faktorisierte Zeit , 60 % = 9,3 Stunden bzw. 14,4 Stunden, bei der Berechnung zum tragen. Wird am freien Tag nach dem Bereitschaftsdienst die Regelarbeitszeit von 8 Stunden dann wieder subtrahiert?

Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

01.08.2016 um 12:30 Uhr

Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? Gelten tarifliche Regeln?

N
nelchen

01.08.2016 um 12:41 Uhr

Bereitschaftsdienst ist gemeint. Würde die Inanspruchnahme im RD auch mit eingerechnet? Es gilt TV- Marburger Bund. Ausgleichzeitraum 52 Wochen, durchschnittliche wöchentliche ArbZ 40 Stunden verteilt auf 5 Tage.

G
gironimo

01.08.2016 um 12:57 Uhr

Da gibt es wieder zahlreiche TVs. Du solltest im Zweifel mal beim Marburger Bund selbst nachfragen.

Ich habe mal in einem dieser TV reingeschaut. Es gibt ja den Punkt Bereitschaftsdienst. Es wird da auch davon ausgegangen, daß es sich um normale Arbeitszeit handelt, allerdings mit Regeln.

N
nicoline

01.08.2016 um 13:25 Uhr

nelchen, Regelarbeitszeit und die Zeit des BD sind zu 100% als Arbeitszeit zu rechnen. Beispiel: 8 Std. Regelarbeit + 15,25 Std. BD sind 23,25 Std. Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst ist arbeitszeitgesetzlich zu 100% als Arbeitszeit zu rechnen, die Bezahlung kann niedriger sein.

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