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Als Rentner noch im Betriebsrat ein Amt ausüben

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Mäuserich
Jan 2018 bearbeitet

Ein Betriebsratsmitglied geht im März in Altersrente. D.h eigentlich scheidet er aus der Firma aus. Er wurde aber gebeten, für 6 Monate als Rentner in seiner bisherigen Abteilung weiterzuarbeiten, was er auch gerne möchte. Er möchte aber auch weiterhin seine Beschäftigung als Betriebsratsmitglied ausüben. Ist das rechtens? Verliert er nicht als Rentner diesen Status?

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Community-Antworten (10)

M
Matze

18.02.2015 um 16:13 Uhr

Entsprechend §5 BetrVG ist er weiterhin Arbeitnehmer und damit auch "amtsfähig".

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Pickel

18.02.2015 um 16:23 Uhr

Vorausgesetzt, er bleibt durchgehend Mitarbeiter...

G
gironimo

18.02.2015 um 17:23 Uhr

Er kann auch bis 70 arbeiten und BR sein. Ob er nebenher ein Zubrot (genannt Rente) erhält, spielt dabei keine Rolle.

S
SCENIC

19.02.2015 um 08:29 Uhr

Ich meine, dass er, wenn er als Rentner weiterarbeitet eben eine Unterbrechung im Beschäftigungsverhältnis hat, die juristische Sekunde! Daraufhin ist auch das Mandat beendet!

C
celestro

19.02.2015 um 17:44 Uhr

Wenn der AN einen entsprechenden Vertrag bekommt, ab der Rente weiterzuarbeiten (Datum), wieso sollte es dort zu der "juristischen Sekunde" kommen ?

M
Mäuserich

19.02.2015 um 19:07 Uhr

Ich danke Euch für Eure bisherigen Infos. Vielleicht weiß noch jemand etwas über diese "juristische Sekunde" des derzeit aktiven BR-Mitgliedes, wenn dieser eben den entsprechenden Kurzzeitvertrag bekommt.

Bisher bestand ein ununterbrochenes Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis. Der Rentenstand tritt am 1.4. ein. Lt. seines alten Arbeitsvertrages kann der AN arbeiten bis er z.B. 70 Jahre oder älter ist. Trotzdem, so denke ich, muss eine schriftliche Arbeitsvertragsänderung aufgesetzt werden, einerseits wegen des Renteneintritts und der Weiterbeschäftigung, anderseits, weil er die 6 Monate auf Teilzeit arbeiten soll. Also nicht Vollzeit wie bisher.

S
SCENIC

20.02.2015 um 08:16 Uhr

Ich würde nun einen versierten Fachanwalt zu rate ziehen, um so weit wie möglich sicher zu gehen! @celestro Du schreibst es doch selbst: "Wenn der AN einen entsprechenden Vertrag bekommt, ab der Rente weiterzuarbeiten (Datum)"- genau das ist aus meiner Sicht der Knackpunkt!

D
Dezibel

20.02.2015 um 09:22 Uhr

Lt. seines alten Arbeitsvertrages kann der AN arbeiten bis er z.B. 70 Jahre oder älter ist.

DAS ist der Punkt. Der AV läuft ja gar nicht aus und er bekommt auch keinen neuen. Da wäre dann die juristische Sekunde im Spiel. Ist aber eben nicht so. Sein jetziger, alter AV bleibt bestehen und wird im gegenseitigen Einvernehmen in Teilzeit geändert.

M
Mäuserich

20.02.2015 um 12:41 Uhr

Hallo SCENIC und Dezibel,

ich danke Euch nochmals für Eure Bemühungen. Den Fall sehe ich wie SCENIC, aber auch Dezibel’s Ansicht ist einleuchtend.

Um rundherum abgesichert zu sein, denke ich, werden wir einen Fachanwalt befragen. Speziell liegen mir künftige BR-Beschlüsse am Herzen. Diese müssen unbedingt auch in Zukunft – unter Mitwirkung eines Rentners mit Arbeitsvertragsänderung – rechtskräftig bleiben. Nicht auszudenken, wenn da was wegen unserer Unachtsamkeit oder Leichtgläubigkeit in die Binsen ginge.

P
Pjöööng

20.02.2015 um 14:51 Uhr

Es besteht hier doch gar keine Notwendigkeit die Hilfskonstruktion der Juristischen Sekunde einzuführen. Wir haben hier keine Ursachenkette, es gehen keien Recht über, die Logikkette ist ohne dieses Hilfskuonstrukt einwandfrei darstellbar, ich sehe gar keine Notwendigkeit der Juristischen Sekunde. Es kommt einzig und alleine auf das Besethen eines Arbeitsverhältnisses an. Es ist auch nicht schädlich wenn um Mitternacht bzw. Null Uhr zwei Arbeitsverhältnisse nebeneinander bestehen, also gar kein Grund sich solcher Hilfskonstrukte zu bedienen.

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