Betriebsratmandat bei Erreichen gesetzlichen Rentenalters
Hallo,
ich bin Betriebsratsvorsitzender und ab Oktober habe ich das Rentenalter erreicht. Ich könnte bis Ende April aufgrund fehlender Nachfolge für mein Arbeitsgebiet bis April 2017 weiterarbeiten.
Nun die Frage - muß ich mein Mandat mit Erreichung des Rentenalters niederlegen oder kann ich es weiter bis zum Ausscheiden ausüben?
Community-Antworten (3)
29.07.2016 um 16:56 Uhr
Also im BetrVG §24 steht nur, das dein Mandat endet wenn das Arbeitsverhältnis endet, ja. Keine Altersgrenze. Ich würde sagen mach weiter bis April.
29.07.2016 um 17:09 Uhr
Sehe ich genauso wie EightBall: solange du in einem Arbeitsverhältniss, auch über das Eintrittsdatum ins Rentenalter, stehst und das ArbV nicht beendet ist, bist du weiterhin Mitglied/ Vorsitzender.
29.07.2016 um 18:26 Uhr
Du kannst so lange BR sein, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Und das endet ja nicht, nur weil du das Rentenalter erreichst. Es sei denn, es gibt eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung.
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