ich bin Betriebsratsvorsitzender und ab Oktober habe ich das Rentenalter erreicht.
Ich könnte bis Ende April aufgrund fehlender Nachfolge für mein Arbeitsgebiet bis April 2017 weiterarbeiten.
Nun die Frage - muß ich mein Mandat mit Erreichung des Rentenalters niederlegen oder
kann ich es weiter bis zum Ausscheiden ausüben?
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Betriebsverfassungsrecht