Erstellt am 03.01.2012 um 11:35 Uhr von Kölner
@guntramheinze
Habe ich. Und jetzt?
Nein, Spass beiseite: Was willst Du denn wissen?
Erstellt am 03.01.2012 um 11:54 Uhr von guntramheinze
Hallo BR - Mitglied,
Mich interessiert die ganze Gestaltung eines solchen Vertrages. Nach meiner Rechtskenntnis ist er zwar nicht notwendig bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber möchte aber einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Ich will nicht streiten. Bis zur Neuwahl 2014 reicht es mir auch.Was muss ich dabei beachten? Ist eine Änderungkündigung, oder Ähnliches notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
Guntram Heinze
Erstellt am 03.01.2012 um 11:58 Uhr von Kölner
@Guntramheinze
Aha. Du willst/sollst im Betrieb bleiben, bist BRM und erreichst in Bälde das Rentenalter. Befristet geht. Was willst Du denn?
Erstellt am 03.01.2012 um 13:47 Uhr von kunzundhinz
Sofern im ArbV oder einem TV der Anwendungfindet eine Regelung enthalten ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Altersrente oder den 65 Lebenjahr endet bedarf es keiner Kündigung oder Auflösung. Solche Regelungen sind auch unionskonform. verstoßen auch nicht gegen AGG: Nur dier Anpassung auf das Rebteneintrittsalter auf 67 muss noch berücksichtigt werden.
Dazu gibt es auch Urteile.
Also, auch fas BR-Mandat erlischt mit diesem Tag. Dieses auch, wenn man anschließend ggf. weiter arbeitet. Denn die Beschäftigung endet für die sogenannte juristische Sekunde. Also auch nichts mit etwas mehr/länger BR.
Gerade als Mandatsträger sollte man doch auch wissen, es warten so viele welche dringend einen Job benötigen. Man selbst ist js durch die Rente versorgt. Das ist auch der Grund dafür, dass solche eben gesetzl. und auch AGG und EuGH konform ist. Denn gerade das AGG sieht es sogar vor, dass Dinge welche grundsätzlich eine Verstoß darstellen könnten dieses dann nicht tun.
http://www.celebrations-entertainment.be/de/index.html
und
http://www.anwaelte-hain.de/index.php?mondfishPara=6_6_0_32_32
und
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/renteneintritt/
Erstellt am 03.01.2012 um 16:51 Uhr von peanuts
"Nach meiner Rechtskenntnis ist er zwar nicht notwendig bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. "
Also steht in Deinem AV nichts im Sinne von "Der AV endet mit 65 / mit Anspruch auf Altersrente" ??
"Der Arbeitgeber möchte aber einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen."
Kann ich mir gut vorstellen, vor allem, wenn ein entsprechender Passus im AV fehlt ...
"Ist eine Änderungkündigung, oder Ähnliches notwendig?"
Nö, aber warum solltest Du Du eine solche Zusatzvereinbarung freiwillig unterschreiben?
> § 41 SGB VI
Erstellt am 03.01.2012 um 17:17 Uhr von Betriebsrätin
Die "normalen" unbefristeten Arbeitsverhältnisse enden doch i.d.R. stets mit dem Erreichen der Altersgrenze/Regelrente, was i.d.R. bisher mit 65, lt. ArbV oder TV. Sie mussten also auch bisher nie gekündigt werden.
Daran hat sich auch nichts durch AGG und EuGH geändert. Nur die Anhebung des Erreichens der Regelaltersrentengrenze i.F. von 65+, also die Stufenweise Anhebung auf 67 MUSS berücksichtigt werden. Doch auch hierzu bedarf es keiner Änderungen/Zusätze in ArbV oder TV.
Somit dürfte wohl auch hier mit 65 bzw. ggf. 65+ Ende sein und zwar ohne das es einer Kündigung oder Vertragsänderung bedarf.
Wenn man d.o.a. Links sich anschaut geht dieses auch aus diesen Beiträgen ja so hervor.
Sollte es aber ein Tarifvertragsfreier Betrieb sein und der ArbV auch nicht auf einen ArbV verweisen und der ArbV hat dann keine Aussage betreffend 65 dann müsste der AG kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Doch solche ArbV/Arbeitsverhältnisse dürften die große Außnahme sein.
Erstellt am 03.01.2012 um 19:03 Uhr von gironimo
Also wenn Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarif keine Altersgrenze vorsehen, läuft der Vertrag einfach weiter - fertig.
Auch wenn Du nicht streiten willst - ich würde keinen neuen Vertrag abschließen.
Dein Wort wird dem AG soch genügen - oder?
Erstellt am 03.01.2012 um 19:14 Uhr von peanuts
"Sollte es aber ein Tarifvertragsfreier Betrieb sein und der ArbV auch nicht auf einen ArbV verweisen und der ArbV hat dann keine Aussage betreffend 65 ...
?????
Erstellt am 07.11.2013 um 19:57 Uhr von dirkprinz
Ein befristeter Vertrag nach Erreichen des Rentenalters muss einen Sachgrund haben, ansonsten wird mit dem befristeten Vertrag ein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen. Siehe TzBfG §14 Abs.2 Satz 2 und TzBfG §16 Satz 1. Allerdings ist es schwer für einen "Rentner" einen Sachgrund zu finden. Der Arbeitgeber hat hier die Möglichkeit einen befristeten Arbeitsvertrag zu schliessen der gleichzeitig an einen Aufhebungsvertrag gekoppelt ist der nach einer Zeit z.B. einem Jahr greift. Es ist allerdings immer zu überlegen ob es sinnvoll ist als " Rentner" weiter zu arbeiten, man blockiert einen Arbeitsplatz und im Falle von Betriebsbedingten Kündigungen werden diese übergangen weil sie in der Regel wegen der Sozialauswahl nicht antastbar sind.