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Erlischt mit dem erreichen der Altersgrenze der Arbeitsvertrag?

M
Maiki
Nov 2016 bearbeitet

Hallo bin ein Frischling in Sachen Betriebsratarbeit,vielleicht kann mir aber trotzdem einer helfen! Wir sind ein privates Haus ohne einen Tarifvertrag. Nun sind langjährige Mitarbeiter kurz vor der Rente-sprich sie werden 65 Jahre alt.Erlischt nun mit dem erreichen der Altersgrenze der Arbeitsvertrag?(in dem steht übr.auch nix drin) oder können die Kollegen solange arbeiten ,wie sie lustig sind? Kann man dies in einer BV evtl festlegen? Konkret nochmal: Muß man bei erreichen des Rentenalters (65 Jahre) auch in Rente gehen oder hat man Anspruch auf seine bisherige Stelle? Was kann man als BR tun?

5.09505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

03.03.2007 um 10:35 Uhr

@Maiki In Eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass man in Rente gehen KANN aber nicht MUSS! Demnach "erlischt" der AV nicht automatisch...

S
sphinx

03.03.2007 um 11:22 Uhr

@ Maiki

Das sehe ich auch so...

wenn nichts vereinbart ist und jemand möchte in Rente, beantragt er beim Rentenversicherer die Altersrente und kündigt fristgerecht - zu dem Datum an dem er in Rente möchte- normalerweise zum 1. des Monats nach dem 65. Geburtstag..

wer nicht in Rente will, arbeitet einfach weiter......

( der AG wird sich schon melden...) :-)

LG

F
Fayence

03.03.2007 um 11:37 Uhr

Maiki,

als BR könnt Ihr da gar nichts tun > Individualrecht!

Spannend wird es dann, wenn diese KollegInnen weiter arbeiten wollen, der AG eine Kündigung ausspricht und die KollegInnen eine Kündigungsschutzklage einreichen...

Z
Ziege

06.03.2007 um 15:25 Uhr

Maiki

auch wir haben in unserem Betrieb zwei MA, die in diesem Jahr ihr Rentenalter erreicht haben und diese Beiden müssen Ihren AV kündigen.

Gruß Ziege

W
w-j-l

06.03.2007 um 18:06 Uhr

Ziege, warum "müssen" die das? Wenn ich in dieser Situation wäre, dann würde ich mit dem AG über eine großzügige Abfindung verhandeln, dafür dass ich mich freundlicherweise bereit erkläre, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben.

Fayence, spannend wäre für mich eher, welche Begründung der AG für eine solche Kündigung wählt, angesichts der Tatsache, dass wir zur Zeit politisch über eine Verschiebung des Renteneintrittsalters diskutieren.

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