Webinar im HomeOffice
Hallo zusammen, ein BRM möchte seine Webinare zuhause machen, was als solche kein Problem ist, nun ist es so das bei uns für ein Seminar das immer BR tätigkeit gebucht wird und wir die vollen Stunden gutgeschrieben bekommen. Ein Webinar geht ja täglich nur insgesamt 3 Stunden. Muss der Kollege dann noch im Anschluss seiner Tätigkeit nachgehen?
Community-Antworten (15)
21.02.2023 um 14:44 Uhr
ja. oder er bekommt eben nur 3 Stunden aufgeschrieben.
21.02.2023 um 15:32 Uhr
Das heißt ihr die das Webinar in der Firma gemacht haben gehen nach den 3 Stunden nach Hause und bekommt aber den vollen Tagessatz gutgeschrieben?
21.02.2023 um 16:44 Uhr
natürlich muss der Kollege dann noch arbeiten, es sei denn seine tägliche AZ wäre nur die 3 Stunden oder weniger. Oder ihr habt eine, für alle MA gültige, BV, die das so vorgibt, dass, egal wie lange, jedes Seminar immer die Stundengutschrift für den ganzen Tag nach sich zieht.
21.02.2023 um 16:47 Uhr
Also wir haben eine BV. Jede Fortbildung die länger als 4 Stunden dauert, incl. An- und Abfahrt, gilt als 7,8Std. Aber wenn man keine Antwort hier von Ersteller bekommt, werde ich auch nicht mehr schreiben.
21.02.2023 um 17:47 Uhr
Diese BV gilt aber doch nicht für BR Seminare oder?
22.02.2023 um 08:44 Uhr
In der BV steht Fortbildung. Ansonsten wäre es ja wieder eine Benachteiligung wenn alle das bekommen und der BR nicht.
22.02.2023 um 10:55 Uhr
Das sehe ich nicht so da das BetrVG dafür eine eigene Regelung hat und es daher eine explizite Zusage des AGs braucht. Das ist keine Benachteiligung
22.02.2023 um 14:46 Uhr
Du stellst die falsche Frage. Ich nehme an, dass du dich als gewissenhafter Teilnehmer sorgfältig vorbereitest und die Inhalte auch sorgfältig nachbereitest und dich für diese Betriebsratstätigkeit in angemessenem Umfang freistellt.
22.02.2023 um 21:00 Uhr
Soll das nun eine Anleitung sein, Stunden zu schinden und sich möglichst lange freistellen zu lassen?
22.02.2023 um 21:20 Uhr
@Junge Wäre das nicht herrlich. Dann hätten doch alle hier im Forum ihre Daseinsberechtigung:-)
22.02.2023 um 21:41 Uhr
Da die Arbeit, womit die Firma Geld verdient, trotzdem erledigt werden muss, wäre dies in der Tat ein A....tritt für alle anderen Mitarbeiter. Bei solch Aussagen, traue ich solch Verhalten hier einigen zu ...
22.02.2023 um 22:08 Uhr
Na aber wenn man A...tritte verteilen kann, heißt das doch auch im Umkehrschluss das die Firma noch läuft und der Mitarbeiterstand nicht auf Null ist.
23.02.2023 um 10:41 Uhr
@Junge: wir haben ja nun festgestellt, dass Dir Gesetzte und demokratische Grundrechte nicht unbedingt am Herzen liegen. Allerdings ist es so, dass sich Betriebsräte für notwendige Betriebsratsarbeit selbst freistellen können. Es tut mir wirklich aufrichtig leid für Dich-> aber so will es nunmal das Betriebsverfassungsgesetz und auch die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bundesarbeitsgericht sieht es nicht viel anders.
Ach ja-> Dein ständiges "die anderen Mitarbeiter" ist a) schlecht gegendert und b) abgelutscht.
23.02.2023 um 12:44 Uhr
Wer sagt, dass ich etwas dagegen habe, wenn sich BR Mitglieder freistellen?! Unanständig und zu Lasten der anderen Mitarbeiter wird es dann, wenn man mit Absicht Stunden schindet.
Lesen und verstehen ...
23.02.2023 um 13:10 Uhr
Ich hatte ja schon mal in einem anderen Chat geschrieben: schau dich mal in dem Unternehmen um in dem Du tätig bist. Vielleicht gibt es ja da für Dich erstmal was zu tun als hier irgendetwas hinzurotzen.....
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