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Webinar im HomeOffice

K
Kalinka90
Feb 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, ein BRM möchte seine Webinare zuhause machen, was als solche kein Problem ist, nun ist es so das bei uns für ein Seminar das immer BR tätigkeit gebucht wird und wir die vollen Stunden gutgeschrieben bekommen. Ein Webinar geht ja täglich nur insgesamt 3 Stunden. Muss der Kollege dann noch im Anschluss seiner Tätigkeit nachgehen?

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Community-Antworten (15)

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enigmathika

21.02.2023 um 14:44 Uhr

ja. oder er bekommt eben nur 3 Stunden aufgeschrieben.

K
Kehler

21.02.2023 um 15:32 Uhr

Das heißt ihr die das Webinar in der Firma gemacht haben gehen nach den 3 Stunden nach Hause und bekommt aber den vollen Tagessatz gutgeschrieben?

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rtjum

21.02.2023 um 16:44 Uhr

natürlich muss der Kollege dann noch arbeiten, es sei denn seine tägliche AZ wäre nur die 3 Stunden oder weniger. Oder ihr habt eine, für alle MA gültige, BV, die das so vorgibt, dass, egal wie lange, jedes Seminar immer die Stundengutschrift für den ganzen Tag nach sich zieht.

K
Kehler

21.02.2023 um 16:47 Uhr

Also wir haben eine BV. Jede Fortbildung die länger als 4 Stunden dauert, incl. An- und Abfahrt, gilt als 7,8Std. Aber wenn man keine Antwort hier von Ersteller bekommt, werde ich auch nicht mehr schreiben.

G
ganther

21.02.2023 um 17:47 Uhr

Diese BV gilt aber doch nicht für BR Seminare oder?

K
Kehler

22.02.2023 um 08:44 Uhr

In der BV steht Fortbildung. Ansonsten wäre es ja wieder eine Benachteiligung wenn alle das bekommen und der BR nicht.

G
ganther

22.02.2023 um 10:55 Uhr

Das sehe ich nicht so da das BetrVG dafür eine eigene Regelung hat und es daher eine explizite Zusage des AGs braucht. Das ist keine Benachteiligung

G
GabrielBischoff

22.02.2023 um 14:46 Uhr

Du stellst die falsche Frage. Ich nehme an, dass du dich als gewissenhafter Teilnehmer sorgfältig vorbereitest und die Inhalte auch sorgfältig nachbereitest und dich für diese Betriebsratstätigkeit in angemessenem Umfang freistellt.

J
Junge

22.02.2023 um 21:00 Uhr

Soll das nun eine Anleitung sein, Stunden zu schinden und sich möglichst lange freistellen zu lassen?

D
DummerHund

22.02.2023 um 21:20 Uhr

@Junge Wäre das nicht herrlich. Dann hätten doch alle hier im Forum ihre Daseinsberechtigung:-)

J
Junge

22.02.2023 um 21:41 Uhr

Da die Arbeit, womit die Firma Geld verdient, trotzdem erledigt werden muss, wäre dies in der Tat ein A....tritt für alle anderen Mitarbeiter. Bei solch Aussagen, traue ich solch Verhalten hier einigen zu ...

D
DummerHund

22.02.2023 um 22:08 Uhr

Na aber wenn man A...tritte verteilen kann, heißt das doch auch im Umkehrschluss das die Firma noch läuft und der Mitarbeiterstand nicht auf Null ist.

T
takkus

23.02.2023 um 10:41 Uhr

@Junge: wir haben ja nun festgestellt, dass Dir Gesetzte und demokratische Grundrechte nicht unbedingt am Herzen liegen. Allerdings ist es so, dass sich Betriebsräte für notwendige Betriebsratsarbeit selbst freistellen können. Es tut mir wirklich aufrichtig leid für Dich-> aber so will es nunmal das Betriebsverfassungsgesetz und auch die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bundesarbeitsgericht sieht es nicht viel anders.

Ach ja-> Dein ständiges "die anderen Mitarbeiter" ist a) schlecht gegendert und b) abgelutscht.

J
Junge

23.02.2023 um 12:44 Uhr

Wer sagt, dass ich etwas dagegen habe, wenn sich BR Mitglieder freistellen?! Unanständig und zu Lasten der anderen Mitarbeiter wird es dann, wenn man mit Absicht Stunden schindet.

Lesen und verstehen ...

T
takkus

23.02.2023 um 13:10 Uhr

Ich hatte ja schon mal in einem anderen Chat geschrieben: schau dich mal in dem Unternehmen um in dem Du tätig bist. Vielleicht gibt es ja da für Dich erstmal was zu tun als hier irgendetwas hinzurotzen.....

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