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G
goodyear
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

meine Frage: Wir mussten leider eine BR-Neuwahl durchführen die aber sehr gut für uns gelaufen ist. Er besteht aus 11 Mitgliedern. Ein ehemaliges Betriebsratsmitglied wurde nicht wiedergewählt bzw. ist Ersatzmitglied geworden. Diese Person ist sehr wohlgesonnen mit dem AG und wird auch weiterhin von dem AG ungeraderem für BR-Arbeit freigestellt. Wir können wir uns dem gegenüber verhalten. Besten Dank im Voraus!

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Community-Antworten (5)

I
ickederdicke

28.07.2016 um 14:05 Uhr

§38 BetrVG 2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Bestätigt die Einigungsstelle die Bedenken des Arbeitgebers, so hat sie bei der Bestimmung eines anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieds auch den Minderheitenschutz im Sinne des Satzes 1 zu beachten. Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt. Für die Abberufung gilt § 27 Abs. 1 Satz 5 entsprechend.

P
Pjöööng

28.07.2016 um 14:10 Uhr

Ein Ersatzmitglied ist (so lange der Vertretungsfall nicht vorliegt) nicht Mitglied im Betriebsrat. Damit kann es auch keine Betriebsratsarbeit leisten für die es freigestellt werden könnte.

C
Challenger

28.07.2016 um 14:10 Uhr

Tach auch goodyear, wann, bzw für welchen Zeitraum, insbesondere für welche BR-Tätigkeit wird das EM denn freigestellt. ?

G
gironimo

28.07.2016 um 14:37 Uhr

Es ist natürlich zutreffend, dass der Kollege keine BR-Arbeit leisten kann, wenn er nicht nachgerückt ist - wenn der AG ihn aber freistellen will, ist es seine Sache; nur nicht auf Kosten Eurer Freistellungen.

Vielleicht besprecht Ihr das Problem mal mit dem AG im Monatsgespräch.

M
Moreno

28.07.2016 um 14:56 Uhr

Wo verbringt der Kollege denn seinen Arbeitstag so wenn er vom AG freigestellt ist? Doch wohl nicht im Betriebsratsbüro??? Oder?

Für mich auch ein ganz klarer Fall fürs Monatsgespräch.

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