Erstellt am 28.07.2016 um 12:05 Uhr von ickederdicke
§38 BetrVG
2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Bestätigt die Einigungsstelle die Bedenken des Arbeitgebers, so hat sie bei der Bestimmung eines anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieds auch den Minderheitenschutz im Sinne des Satzes 1 zu beachten. Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt. Für die Abberufung gilt § 27 Abs. 1 Satz 5 entsprechend.
Erstellt am 28.07.2016 um 12:10 Uhr von Pjöööng
Ein Ersatzmitglied ist (so lange der Vertretungsfall nicht vorliegt) nicht Mitglied im Betriebsrat. Damit kann es auch keine Betriebsratsarbeit leisten für die es freigestellt werden könnte.
Erstellt am 28.07.2016 um 12:10 Uhr von Challenger
Tach auch goodyear,
wann, bzw für welchen Zeitraum, insbesondere für welche BR-Tätigkeit wird das EM
denn freigestellt. ?
Erstellt am 28.07.2016 um 12:37 Uhr von gironimo
Es ist natürlich zutreffend, dass der Kollege keine BR-Arbeit leisten kann, wenn er nicht nachgerückt ist - wenn der AG ihn aber freistellen will, ist es seine Sache; nur nicht auf Kosten Eurer Freistellungen.
Vielleicht besprecht Ihr das Problem mal mit dem AG im Monatsgespräch.
Erstellt am 28.07.2016 um 12:56 Uhr von moreno
Wo verbringt der Kollege denn seinen Arbeitstag so wenn er vom AG freigestellt ist? Doch wohl nicht im Betriebsratsbüro??? Oder?
Für mich auch ein ganz klarer Fall fürs Monatsgespräch.