Erstellt am 27.07.2016 um 11:19 Uhr von celestro
Was steht denn überhaupt in der BV zum Thema "Stunden auszahlen lassen" ?
Ansonsten würde ich Dir recht geben. Wenn nur 25 Überstunden da sind, kann man sich nicht mehr als 25 Stunden auszahlen lassen. Wenn der MA in Geldnot ist, kann er sich ein Darlehen vom AG geben lassen oder einen Vorschuss auf sein nächstes Gehalt:
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/vorschuss-abschlagszahlung.html
Erstellt am 27.07.2016 um 12:15 Uhr von gironimo
So wie Du es schreibst klingt es so, als hat hier eine Abstimmung zwischen AG und AN stattgefunden.
Wenn es also nicht gegen eine BV verstößt (siehe dazu auch § 77 Abs. 4 BetrVG) - wo wäre der Handlungsbedarf?
Erstellt am 27.07.2016 um 12:20 Uhr von Reifenrüde
In der BV steht nur das die Stunden als Freizeit abgebummelt werden sollen.Geht das nicht sollen die Stunden ausbezahlt werden.
Erstellt am 27.07.2016 um 12:43 Uhr von RoterFaden
Wenn der AG hier kein Problem hat und das mitmacht - was soll's?!
Da bin ich ganz bei Gironimo.
Erstellt am 27.07.2016 um 12:44 Uhr von celestro
Dann sollte man zunächst einmal fragen, wieso die Stunden nicht abgefeiert werden. Und ansonsten ... "Geht das nicht sollen die Stunden ausbezahlt werden." Die Stunden können ja nur die sein, die auch wirklich da sind.
@ Gironimo
Seit wann ist jeder Abteilungsleiter immer gleich der AG ?
Erstellt am 27.07.2016 um 14:55 Uhr von alterMann
Ob nun AG oder Abteilungsleiter oder Abteilungsleiter in Abstimmung mit AG - das ist völlig wurscht.
Wenn de Kollege praktisch einen "Kredit" in Höhe von 5 Stunden verhandelt, ist das nicht das Thema des BR. Der hat damit schlicht nichts zu tun.
Erstellt am 27.07.2016 um 16:20 Uhr von gironimo
Na ja, der Abteilungsleiter zahlt ja wohl nicht persönlich aus. Da sind ja noch andere Abteilungen involviert, die wohl kaum ohne Kenntnis oder Billigung des AG handeln.