Ein Beschluss zur Zustimmung einer Stelle muss doch so gefasst sein, dass der Zeitpunkt bzw Beginn und die wöchentliche Arbeitszeit drin steht, etc.
Man kann doch nicht einfach auf die Stellenausschreibung hinweisen, oder?


PS: sollte der obige Fall richtig sein, so muss doch die Geschäftsleitung eine neue Zustimmung schreiben? oder?

Danke für Rückmeldung