Erstellt am 27.07.2016 um 09:29 Uhr von Pickel
Stehen die Daten denn in der offiziellen Stellenausschreibung?
Erstellt am 27.07.2016 um 09:31 Uhr von Catweazle
Du meinst wohl die Zustimmung zu einer Einstellung. Es ist ausreichend wenn der BR mitteilt: Der BR hat am.... beschlossen der Einstellung zuzustimmen. Das Datum und die Wochenarbeitszeit ergeben sich ja aus dem Antrag. Die Zustimmung ist auch erteilt wenn der Betriebsrat sich nicht rechtzeitig äußert und nichts schreibt oder der Vorsitzende vergisst den Beschluss weiterzugeben.
Erstellt am 27.07.2016 um 09:34 Uhr von celestro
Wieso soll die Geschäftsleitung eine Zustimmung schreiben ? Der BR wird doch um Zustimmung gebeten.
Die Information an den BR umfasst aber unter anderem "ab wann soll der MA eingestellt werden" und viele andere Dinge. Meinst Du das vielleicht ?
Erstellt am 27.07.2016 um 12:19 Uhr von gironimo
Die Zustimmung wäre ja auch erteilt, wenn der BR gar nichts sagt.
Der Arbeitgeber hingegen muss natürlich dem BR genau mitteilen, was Sache ist. Also nicht nur welche Stelle sondern auch wann sie besetzt werden soll, ob Vollzeit / Teilzeit und alle sonstigen Details zur Besetzung.
Erstellt am 27.07.2016 um 12:22 Uhr von gironimo
Zum PS:
Wenn es nur eine kurzfriste Verschiebung ist, wann der Kollege anfängt, würde ich nicht von einer neuen Anhörung ausgehen. Liegt aber eine längere Zeitspanne dazwischen, schon.
Erstellt am 27.07.2016 um 12:40 Uhr von vobamaus
Vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid gironiomo