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Zustimmung zur Stellenbesetzung richtig?

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Vobamaus
Nov 2016 bearbeitet

Ein Beschluss zur Zustimmung einer Stelle muss doch so gefasst sein, dass der Zeitpunkt bzw Beginn und die wöchentliche Arbeitszeit drin steht, etc. Man kann doch nicht einfach auf die Stellenausschreibung hinweisen, oder?

PS: sollte der obige Fall richtig sein, so muss doch die Geschäftsleitung eine neue Zustimmung schreiben? oder?

Danke für Rückmeldung

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Community-Antworten (6)

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Pickel

27.07.2016 um 11:29 Uhr

Stehen die Daten denn in der offiziellen Stellenausschreibung?

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Catweazle

27.07.2016 um 11:31 Uhr

Du meinst wohl die Zustimmung zu einer Einstellung. Es ist ausreichend wenn der BR mitteilt: Der BR hat am.... beschlossen der Einstellung zuzustimmen. Das Datum und die Wochenarbeitszeit ergeben sich ja aus dem Antrag. Die Zustimmung ist auch erteilt wenn der Betriebsrat sich nicht rechtzeitig äußert und nichts schreibt oder der Vorsitzende vergisst den Beschluss weiterzugeben.

C
celestro

27.07.2016 um 11:34 Uhr

Wieso soll die Geschäftsleitung eine Zustimmung schreiben ? Der BR wird doch um Zustimmung gebeten.

Die Information an den BR umfasst aber unter anderem "ab wann soll der MA eingestellt werden" und viele andere Dinge. Meinst Du das vielleicht ?

G
gironimo

27.07.2016 um 14:19 Uhr

Die Zustimmung wäre ja auch erteilt, wenn der BR gar nichts sagt.

Der Arbeitgeber hingegen muss natürlich dem BR genau mitteilen, was Sache ist. Also nicht nur welche Stelle sondern auch wann sie besetzt werden soll, ob Vollzeit / Teilzeit und alle sonstigen Details zur Besetzung.

G
gironimo

27.07.2016 um 14:22 Uhr

Zum PS:

Wenn es nur eine kurzfriste Verschiebung ist, wann der Kollege anfängt, würde ich nicht von einer neuen Anhörung ausgehen. Liegt aber eine längere Zeitspanne dazwischen, schon.

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Vobamaus

27.07.2016 um 14:40 Uhr

Vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid gironiomo

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