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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verweigerung der Zustimmung zu einer Neueinstellung

G
Grüne
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten einer Einstellung nicht zustimmen, weil es eine interne Bewerbung gab, die uns als Betriebsrat nicht vorlag und weil es andere Bewerber mit vergleichbaren fachlichen Vorausstzungen gab, die besser geieignet wären weil sie sofort die Stelle antreten könnten. Wir sind momemtan 3 BR-Mitglieder von denen 1Mitglied gerade im Urlaub ist und haben die Neuwahl (voraussichtlich am 18.06.13) beschlossen, weil wir 7 ordentliche Mitglieder sein könnten. Können wir trotzdem zu zweit einen rechtssicheren Beschluß fassen, dass wir der Stellenbesetzung mit der ausgwählten Bewerberin nicht zustimmen? Es eilt sehr. Wir haben am Donnerstag von der Stellenbesetzung erfahren und haben ja nun nur noch bis Dienstag Zeit, dies abzulehnen. Vielen Dank für Eure Hilfe!

1.422011

Community-Antworten (11)

A
AlterHase

06.05.2013 um 12:02 Uhr

@Grüne

Keine Ersatzmitglieder mehr?

Natürlich könnt Ihr auch mit zwei Verbliebenen, unter umständen auch mit nur einem, einen rechtssicheren Beschluss fassen. Ordentliche Ladung vorausgesetzt.

Wieso eigentlich bis Dienstag?

Der Tag der Mitteilung zählt nicht mit. Und bei 7 Tagen wäre der letzte Tag hier der Donnerstag und nicht Dienstag.

Mfg AlterHase

A
AlterHase

06.05.2013 um 12:17 Uhr

@Grüne

Nachtrag.

Zur angegebenen Wahl:

Dieser Termin erscheint mir doch sehr kurz gewählt, wenn nicht gar unmöglich.

Bei sieben ordentlichen Mitgliedern besteht ja keine Möglichkeit, die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Für ein normales Wahlverfahren halte ich den hier genannten Termin aber für zu kurz gewählt. Unter 10 Wochen geht hier nichts. Und dieses auch nur dann, wenn alles passt. Hier sollte von mindestens 12 Wochen ausgegangen werden. Besser noch etwas mehr.

Mfg AlterHase

S
Snooker

06.05.2013 um 12:30 Uhr

@AlterHase Wer sagt Dir denn das die 10 Wochen dann nicht schon um sind zu dem genannten Termin.

P
Petrus

06.05.2013 um 12:38 Uhr

weil es eine interne Bewerbung gab, die uns als Betriebsrat nicht vorlag

Das klingt nach einem geeigneten Widerspruchsgrund - bzw. wäre zu bezweifeln, dass überhaupt eine korrekte Anhörung erfolgt ist...

und weil es andere Bewerber mit vergleichbaren fachlichen Vorausstzungen gab, die besser geieignet wären weil sie sofort die Stelle antreten könnten.

Das zu beurteilen ist nicht Sache des BR. Wenn es keine Auswahlrichtlinien gibt, zumeist auch nicht die Frage, ob der ArbGeb trotz interner Bewerbung einen externen einstellt...

Und zur Wahl: Wenn die Wahl am 18.6. stattfinden soll, muss ja der Wahlvorstand allerspätestens heute das Wahlausschreiben aushängen, in dem dieser Termin verbindlich genannt wird. Und damit liegen dann in der Zwei-Wochen-Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge genau die beiden "langen Wochenenden" (Himmelfahrt + Pfingsten). Nicht wirklich optimal, würde ich sagen...

G
gironimo

06.05.2013 um 12:38 Uhr

Es sei noch gesagt, dass der § 99 BetrVG dem BR nicht den Verweigerungsgrund bietet, jemand sei qualifizierter.

Alls Zustimmungsverweigerung käme bei Euch nur "Nachteile für im Betrieb beschäftigte AN" in Betracht. Die müssten ansatzweise genannt werden.

Allerdings dürfte die Anhörung fehlerhaft sein, da nicht alle Umstände genannt wurden. Ich würde also dem AG mitteilen, dass er hinsichtlich der innerbetrieblichen Bewerbungen noch nicht umfassend informiert hat und daher der BR auch davon ausgehen muss, dass die Anhörungsfrist noch gar nicht läuft.

P
Petrus

06.05.2013 um 12:45 Uhr

@snooker

Wer sagt Dir denn das die 10 Wochen dann nicht schon um sind zu dem genannten Termin.

Auch ohne ein "alter Hase" zu sein: Der §3(2) Nr.11 WO. Offenbar steht ja der Wahltag noch nicht fest. Müsste er aber, wenn es ein Wahlausschreiben gäbe. Und das muss spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag beschlossen (§3(1) WO) und veröffentlicht (§3(4)WO) werden. Bei Planung des 18.6. wäre das also heute.

S
Snooker

06.05.2013 um 13:22 Uhr

@Petrus Trotz allem bleibt es erst einmal ne Mutmaßung. Denn genau so gut könnte das Gremium sich jetzt nicht so ganz sicher sein. Also, erst Baum setzen, dann ernten. Oder aber schreiben, ich vermute dann mal.

A
AlterHase

06.05.2013 um 15:47 Uhr

@Snooker

Trotz allem bleibt es erst einmal ne Mutmaßung. Denn genau so gut könnte das Gremium sich jetzt nicht so >>ganz sicher sein. Also, erst Baum setzen, >>dann ernten. Oder aber schreiben, ich vermute dann mal.

Wo ist hier bitte die Mutmaßung? Auch mit Vermutung hat es recht wenig zu tun.

Es ist, und bleibt eine logische Schlussfolgerung auf das dort geschriebene. Erst einmal unterstelle ich hier, auch wenn es andere gibt, dass ein BR weiß was er macht und dieses auch korrekt wieder gibt. Zumindest dann, wenn er hierzu eine Frage stellt.

und haben die Neuwahl (voraussichtlich am 18.06.13) beschlossen

Und rein logisch betrachtet liegen hier zwei Aussagen vor.

  1. Die Neuwahl wurde beschlossen.
  2. Den Wahlvorstand gibt es noch nicht, oder hat das Wahlausschreiben noch nicht bekannt gegeben.

Da hier aber nur von „beschlossen“ und nicht von „haben Wahlvorstand bestellt“ die Rede ist, kann davon ausgegangen werden, dass es diesen noch nicht gibt. Und dann sind die von mir angegebenen 10 Wochen, die ansonsten ja nur bei der Einleitung der Wahl vor Ablauf einer Amtszeit zum tragen kommen, auch hier dass mindeste. In dem von @petrus korrekt angegebenen Zeitraum von 6 Wochen wäre es nur möglich, wenn es den Wahlvorstand bereits geben würde und er das Wahlausschreiben ausgehängt hätte.

Denn genau so gut könnte das Gremium sich jetzt nicht so ganz sicher sein.

Wasn dat?

Wer bitte, wenn nicht das Gremium selbst, soll den Wissen was es beschlossen hat oder sonst so treibt. Naja, der eine oder andere hier weiß ja auch nicht, was er macht. Warum sollte ein Gremium hier auch anders sein. Gehört dann halt in die Kategorie: „Kollektiver Verdummungszwang“.

Also, erst Baum setzen, dann ernten.

Oder: "Erst Lesen, dann Denken, während des Denkens gleichzeitig versuchen zu Sortieren und erst dann Produzieren……" Wenn gleichzeitiges Denken und Sortieren nicht funktioniert, es einzeln versuchen.

S
Snooker

06.05.2013 um 16:42 Uhr

AlterHase

Gut, dann denke Du für mich zu Ende und sage mir auf den Punkt genau was das Wort "voraussichtlich" in dem ganzem Text soll. Wäre nämlich das nicht, wäre ich ganz bei Dir; oder auch bei Petrus. So, ist oder bleibt es aber eine Mutmaßung.

A
AlterHase

06.05.2013 um 18:38 Uhr

@Snooker

Sorry, aber jetzt sollten wir hier die Flügel strecken……..

"Voraussichtlich",

bedeutet hier einfach, dass er es nicht weiß…… Gäbe es einen WO, oder wurde einer bestellt, würde er es wohl Wissen.

Dies ist auch keine Vermutung meinerseits, sondern resultiert einfach aus der Datumsangabe von ihm, die erkennen lässt, dass er hier schon eine grobe Berechnung getätigt haben muss.

Wenn hier überhaupt einer etwas vermutet, dann er selbst. Nicht aber ein AlterHase oder Petrus.

Der uns übrigens momentan wohl gesonnen zu sein scheint. Zumindest bei mir scheint seit einiger Zeit die Sonne……..

N
Nubbel

06.05.2013 um 19:32 Uhr

petrus korrekt angegebenen Zeitraum von 6 Wochen wäre es nur möglich, wenn es den Wahlvorstand bereits geben würde und er das Wahlausschreiben ausgehängt hätte.

stimmt nicht, morgen müsste das wahlausschreiben raus

Oder: "Erst Lesen, dann Denken, während des Denkens gleichzeitig versuchen zu Sortieren und erst dann Produzieren……" Wenn gleichzeitiges Denken und Sortieren nicht funktioniert, es einzeln versuchen. Antwort 8 Erstellt am 06.05.2013 um 13:47 Uhr von AlterHase 212586

gab es die arroganz bei dir zum sonderpreis im doppelpack?

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