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Datenschutz im Sitzungsprotokoll

P
pemahu
Nov 2016 bearbeitet

Damit klar ist, ob die Ersatzmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden, stehen in der Namensliste der Sitzungsteilnehmer bzw. Nicht-Teilnehmer bei den Abwesenden die Gründe (z.B. Urlaub / krank / nicht anwesend, aber im Hause) im BR-Sitzungsprotokoll. Nun meinen zwei Mitglieder, dies sei unzulässig, da man damit "Krankheit verfolgen" könne. Wie ist juristisch sauber vorzugehen?

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Community-Antworten (13)

P
Pjöööng

25.07.2016 um 12:01 Uhr

Ich halte diese Angaben für schlichtweg unnötig und würde sie alleine deshalb schon aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht aufnehmen.

S
samahan

25.07.2016 um 12:13 Uhr

Hallo @pemahu, bei "krank" oder "Urlaub" steht in unserem Protokoll nur :"Entschuldigt fehlt XXXXX" und wenn ein BRM meint er wolle lieber arbeiten als an der Sitzung teilnehmen, fehlt er eben "unentschuldigt". Mehr Abwesenheitsgründe stehen bei uns nicht.

S
stehipp

25.07.2016 um 12:18 Uhr

Immer wieder faszinierend zu sehen, mit was man sich als BR alles rumärgern muss.

Wie, bzw. wer kann den damit "Krankheit verfolgen"?

01.07. Bauchschmerzen 15.07. Grippe 21.07. .......?

Es steht doch lediglich "Krank" in der Anwesenheitsliste und nicht die Krankheit. Die Anwesenheitsliste bekommt weder PERS noch der AG zu sehen. Und im BR wird wohl kaum eine Strichliste geführt, wer wie häufig krankheitsbedingt nicht anwesend war.

Um mir als AG / PERS ein Bild über die Krankheitstage eines Mitarbeiters zu machen ist wohl eher die Personalakte geeignet.

Wenn die zwei Kollegen hier juristische Bedenken haben, sollten sie mir darlegen, worauf sie diese stützen.

G
gironimo

25.07.2016 um 12:24 Uhr

Wir schreiben das auch nicht auf die Einladung. Als BRV notiere ich es auf meinem Exemplar, um später nachvollziehen zu können, was war.

P
pemahu

25.07.2016 um 12:48 Uhr

Hallo Pjöööng, die Zusatzinfo scheint mir leider nicht schlichtweg unnötig, sondern sehr hilfreich, um im Nachhinein ohne Riesen-Aufwand (Personalstelle) zu erkennen, ob das Gremium beschlussfähig war.

Hallo stehipp, den Kollegen geht es darum, dass ein evtl. häufigeres Kranksein im Jahresverlauf so aus den diversen Protokollen ablesbar sein könnte. Z.B. wenn ein späterer Nachrücker dann über alte Protokolle solche "Erkenntnis" gewinnen könnte. Ich persönlich finde die Überlegung sehr an den Haaren herbeigezogen, aber den Kollegen ist es suspekt, aus den Protokollen für solche Einzelfälle auf diesem Weg eine ähnliche Information herausziehen zu können, wie sonst nur aus der (nicht einsehbaren) Personalakte.

Hallo samahan, Euer System passt bei uns nicht: Wir entschuldigen uns regelmäßig, wenn jemand keine Zeit hat, zur Sitzung zukommen, solche Kollegen fehlen entschuldigt, die anderen eben urlaubs- oder krankheitsbedingt o.ä.

P
Pjöööng

25.07.2016 um 12:58 Uhr

Dioe Beschlussfähigkeit des Gremiums lässt sich nach meiner Erfahrung relativ leicht dadurch erkennen, dass man die Ist-Stärke in der BR-Sitzung durch die Soll-Stärke des BR teilt. Wenn eine Zahl >= 0,5 herauskommt, dann war das Gremium beschlussfähig.

In vielen Gremien stellt zudem der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung die Beschlussfähigkeit fest und lässt dieses protokollieren.

Inwiefern die Tatsache "krank" für die Beurteilung der Beschlussfähigkeit hilfreich ist, erschließt sich mir nicht.

B
blackjack

25.07.2016 um 13:07 Uhr

..kann aber die ordnungsgemße Ladung der Ersatzmitglieder belegen.

P
Pjöööng

25.07.2016 um 13:15 Uhr

Zitat (blackjack): "..kann aber die ordnungsgemße Ladung der Ersatzmitglieder belegen."

Oh! Wie das? Wenn dort steht "Maier krank", dann belegt das dass Müller ordnungsgemäß geladen wurde?

P
pemahu

25.07.2016 um 13:36 Uhr

Pjöööng, genau - "Maier krank" zeigt, dass Ersatzmitglied Müller ordnungsgemäß teilnimmt, "Maier nicht anwesend" belegt dies nicht, er könnte sich ja auch wegen Arbeitsüberlastung entschuldigt haben; dann wären Beschlüsse des BR nicht gültig.

Beschlussfähigkeit ist m.E. nur gegeben, wenn sowohl die ordnungsgemäße Zusammensetzung als auch das Zahlenkriterium von Dir erfüllt sind.

C
celestro

25.07.2016 um 13:56 Uhr

"Hallo Pjöööng, die Zusatzinfo scheint mir leider nicht schlichtweg unnötig, sondern sehr hilfreich, um im Nachhinein ohne Riesen-Aufwand (Personalstelle) zu erkennen, ob das Gremium beschlussfähig war."

Ich hoffe mal das heißt nicht, was man daraus lesen könnte. Nämlich, das die Personalstelle Einblick in die Niederschriften hat.

P
Pjöööng

25.07.2016 um 13:57 Uhr

Dann sollte aber auch ein "Maier-verhindert" reichen...

Man muss sich ja nicht an dem Begriff "entschuldigt" hochziehen, man kann ja auch die Begriffe aus dem BetrVG übernehmen.

Z
Zappelmann

28.07.2016 um 10:58 Uhr

Hallo samahan, Euer System passt bei uns nicht: Wir entschuldigen uns regelmäßig, wenn jemand keine Zeit hat, zur Sitzung zukommen, solche Kollegen fehlen entschuldigt, [...]

Na sowas aber auch. Wenn einer glaubt, keine Zeit zu haben, dann ist er NICHT verhindert und fehlt unentschuldigt. Egal, ob er sich dafür entschuldigt, oder nicht.

M
Moreno

28.07.2016 um 11:08 Uhr

,,fehlt unentschuldigt" hört sich für mich immer nach Schule an und ist meiner Ansicht auch nicht richtig. Jedes BRM führt sein Amt eigenverantwortlich aus und wenn es jetzt beschließt, dass ein Termin, sei es privat oder fürs Geschäft, jetzt wichtiger ist dann ist das so. Da steht dann in der Anwesenheitsliste ,,wichtiger Termin keine Nachladung Ersatzmitglied" und gut ist es.

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