Erstellt am 23.09.2015 um 13:59 Uhr von eynuk
BetrVG §34 Abs3
,,Die MITGLIEDER des Betriebsrates haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.''
Heist im Umkehrschluss: Ersatzmitglieder haben dieses Recht nicht.
Erstellt am 23.09.2015 um 14:06 Uhr von Tatekuru
@all
wenn das Ersatzmitglied zu einer Sitzung geladen ist und teilnimmt, hat er natürlich das Recht, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Erstellt am 23.09.2015 um 14:09 Uhr von gironimo
Ersatzmitglieder haben aber dennoch Einblicksrecht, wenn sie nachgerückt sind, weil z.B. ein BR-Mitglied Urlaub hat oder sonst wie verhindert ist und das Ersatzmitglied dieses BR-Mitglied vertritt. Das Ersatzmitglied hat dann alle Rechte eines BR-Mitglieds.
Aber - was will denn das Ersatzmitglied dabei erfahren? Vielleicht könnt Ihr ihm die Auskunft auch so geben.
Erstellt am 23.09.2015 um 14:32 Uhr von eynuk
@Tatekuru
,,wenn das Ersatzmitglied zu einer Sitzung geladen ist und teilnimmt, hat er natürlich das Recht, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.''
In die Unterlagen DIESER Sitzung!
Die Frage war :
,, Dürfen Ersatzmitglieder GENERELL ALLE BR-Unterlagen einsehen, auch wenn sie in der Zeit kein BR-Mitglied waren und es in der Sitzung um ihre Person ging?''
Und da ist die Antwort :NEIN
Erstellt am 23.09.2015 um 14:36 Uhr von celestro
"Aber - was will denn das Ersatzmitglied dabei erfahren?"
Auch wenn ich mich diesmal an Spekulationen beteilige, aber dürfte jawohl offensichtlich sein, oder ? Wieviele Ja-Stimmen, Nein und Enthaltungen es gab. Und falls es eine namentliche Abstimmung war (wenig wahrscheinlich), Wer / Wie abgestimmt hat.
Und was soll
"Vielleicht könnt Ihr ihm die Auskunft auch so geben."
Er will ins Protokoll sehen ... darf er, fertig !
Erstellt am 23.09.2015 um 14:41 Uhr von celestro
@ enyuk
Wenn ein Ersatzmitglied nachrückt, erhält es dabei alle Rechte, die andere BR-Mitglieder auch haben. Und dazu gehört selbstverständlich, auch Zugang zu ALLEN Protokollen.
Aus diesem Grundsatz läßt sich nicht entnehmen, das es etwas ausmachen würde, ob die Person zu der Zeit überhaupt schon in der Firma war, noch nicht mal geboren oder persönlich betroffen.
Erstellt am 23.09.2015 um 15:17 Uhr von Kölner
@eynuk
Du redest Dir die Welt schön und redest Unfug!
Erstellt am 24.09.2015 um 07:27 Uhr von eynuk
@celestro
anscheinend hast auch Du die Frage nicht gelesen. Da steht nicht, das das Ersatzmitglied in irgend einer Form nachgerückt ist. Es will nur Einblick in die Unterlagen haben. Und das steht laut §34 Abs 3 BetrVg nur den Mitgliedern des BR zu.
@Kölner
Für mich ist die Welt schön, das brauche ich mir nicht schön zu reden.
Und ob ich Unfug rede, möge jeder für sich selbst entscheiden. Jedenfalls bin ich dann hier(manchmal)in guter Gesellschaft.
Erstellt am 24.09.2015 um 07:45 Uhr von Lexipedia
Also Leute...
Hier ein Zitat zu diesem Thema:
"Ersatzmitglieder müssen ihre Betriebsratstätigkeiten qualifiziert ausführen können. Dazu benötigen sie für die Zeit ihres Einsatzes alle entscheidenden Informationen. Aber haben sie das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse einzusehen? § 34 Abs. 3 BetrVG räumt dieses Recht ausdrücklich nur den Mitgliedern, nicht auch den Ersatzmitgliedern des Betriebsrats ein.
Ein Recht auf regelmäßige, vorsorgliche Information, etwa für ein häufig an Sitzungen teilnehmendes Ersatzmitglied besteht demnach nicht.
Während der Zeit des Nachrückens sind Ersatzmitglieder jedoch vollwertige Betriebsratsmitglieder. In dieser Zeit sind ihnen deshalb alle erforderlichen Informationen zu gewähren. So ist z.B. der Zugang auf den Server mit allen Informationen zu ermöglichen.
Nun könnte ein besonders engagiertes Ersatzmitglied auf die Idee kommen, sich durch sämtliche vorhandenen Betriebsratsunterlagen zu arbeiten. Die Grenze ist dabei an der Stelle zu ziehen, an der dies nicht mehr erforderlich ist, um die eigenen Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen. Denn nur insoweit ist das Betriebsratsmitglied von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen. Daher sollte jedes Ersatzmitglied nur solche Betriebsratsunterlagen einsehen, die es für die konkreten Aufgaben benötigt, bei denen es mitarbeitet und mitentscheidet. Alles andere wäre nicht erforderlich, eine Freistellung ist dafür vom Gesetz nicht vorgesehen.
Quelle: https:www.betreibsrat.de/portal/"
Erstellt am 24.09.2015 um 09:47 Uhr von celestro
@ eynuk
In meiner Antwort steht doch sehr deutlich "Wenn ein Ersatzmitglied nachrückt", also weiß der Fragesteller, das Zugang zu den Protokollen überhaupt nur dann besteht, wenn dieses Ersatzmitglied nachgerückt ist.
Die erste Reaktion von mir war dagegen ungenau, da gebe ich Dir recht.
Und was den Einwurf von Lexipedia angeht, so ist der natürlich nicht schlecht. Aber nach einer Sitzung, zu der das Mitglied geladen ist, mal eben in das entsprechende Protokoll gucken ... ob man diese 2 Minuten ablehnen kann ? Und vor allem ... sollte man das überhaupt (denn was kann derjenige im Protokoll schon großartiges erfahren) ?
Erstellt am 24.09.2015 um 11:37 Uhr von Lexipedia
@celestro
Noch ein weitere Gedanke von mir, weshalb die Einsichtnahme zu weit übers Recht des Ersatzmitglieds "alte" Protokolle anzusehen hinausschießt:
Das Protokoll zu seiner Einstellung ist vom vorherigen Betriebsrat, wo er natürlich nicht Ersatzmitglied gewesen sein kann! Wie will das Ersatzmitglied denn jetzt die Notwendigkeit der Einsichtnahme begründen???
Über Antworten oder Vorschläge würde ich mich freuen!
Erstellt am 24.09.2015 um 12:02 Uhr von celestro
Ich frage mich, weshalb jemand im BR (hier nachgerücktes Ersatzmitglied) überhaupt eine Notwendigkeit begründen müßte ?
Denn mit:
"Die Grenze ist dabei an der Stelle zu ziehen, an der dies nicht mehr erforderlich ist, um die eigenen Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen. Denn nur insoweit ist das Betriebsratsmitglied von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen."
sind ja auch die "richtigen" Mitglieder des BR gemeint. Da finde ich das schon extrem heuschlerisch, wenn man bei Anfragen im Forum deutlich macht, das BR-Mitglieder IMMER und in ALLES rein gucken dürfen, jetzt in diesem Fall des Ersatzmitgliedes dann aber mit allem möglichen versucht, es zu verhindern.
Also wenn man sowas hervor holt, sollten sich auch ALLE dran halten.
Erstellt am 24.09.2015 um 14:06 Uhr von moreno
@Lexipedia sobald das Ersatzmitglied nachrückt hat es alle Rechte und Pflichten des BR - Mitglieds. Und diese führen ihr Amt eigenverantwortlich aus. Wer will ihm also verbieten in die Unterlagen zu schauen wo über seine Einstellung entschieden wurde??????? Der Chef / Der BRV / Der BR ?????
Erstellt am 24.09.2015 um 15:24 Uhr von celestro
die BR-Mitglieder, die in oben genanntem Absatz erkennen, daß das Ersatzmitglied dafür freigestellt ist, an der Sitzung teilzunehmen. Aber nicht, um im Anschluß an die Sitzung noch 30 Sekunden in ein Protokoll früherer Zeit zu schauen.
Edit: Dem Fragesteller ging es aufgrund der Fragestellung wohl eher um "darf ein Ersatzmitglied in Protokolle zu Sitzungen gucken, die ein Datum betreffen, als selbiges Ersatzmitglied noch nichts mit dem BR zu tun hatte". Da hätten neu gewählte BR-Mitglieder oder auch erstmalig nachrückende ein großes Problem, wenn das nicht ginge. Solange die Unterlagen noch nicht entsorgt wurden, sehe ich da kein Problem.