Erstellt am 06.01.2020 um 14:54 Uhr von celestro
im BetrVG gibt es dazu keine Vorgaben. Die Einen schreiben reine Beschlussprotokolle, die Anderen deutlich ausführlicher.
Erstellt am 06.01.2020 um 16:38 Uhr von Mercyful
Hallo Jockel13,
hier empfiehlt es sich, mal ein wenig im Internet zu recherchieren.
Wie celestro schon schreibt, gibt es keine klaren Vorgaben im BetrVG, dennoch sollten die Beschlüsse mit Ihrem Abstimmungsergebnis klar festgehalten werden.
Im ersten Schritt kann ich Dir den nachfolgenden Link empfehlen = https://www.betriebsrat.com/wissen/schriftfuehrer/sitzungsniederschrift-protokoll
Somit habt Ihr schon einen ersten Überblick.
Erstellt am 07.01.2020 um 07:59 Uhr von seehas
Wichtig ist vor allem, dass jeder gefasste Beschluss im genauen Wortlaut festgehalten wird. Dabei sollte festgehalten werden wie viele BR an der Abstimmung teilgenommen haben und wieviel Jastimmen, Neinstimmen und Enthaltungen es gab.