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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzungsprotokoll

E
Erdenbürger
Nov 2016 bearbeitet

Ist es ausreichend, wenn in einem Sitzungsprotpkoll steht " der Kollege .... war sehr sauer, weil ein paar BR Mitglieder beim RA waren, um ihn aus dem BR Gremium auszuschliessen"

Habe ich nicht auch das Recht zu erfahren, warum sie beim RA waren und was der RA dazu gesagt hat. Gibts eine rechtliche Grundlage wie ausführlich sowas im Sitzungsprotokoll stehen muss?

Kleine Randinformation: die Kollegen warn ohne einen Beschluss bei unseren Personalleiter und hatten von ihn eine Kostenübernahme für den RA geholt. Der RA hat meine Kollegen eine Schulung empfohlen;-)

2.444013

Community-Antworten (13)

D
DerAlteHeini

02.02.2012 um 22:23 Uhr

Erdenbürger Will man erfolgreich gegen ein einzelnes Betriebsratsmitglied vorgehen, so kann dies im Rahmen des § 23 BetrVG geschehen. Ein solches Vorgehen setzt voraus, dass man dem Betroffenen grobe Verletzung von gesetzlichen Pflichten nachweisen kann, und das wichtigste, wer hier aktiv werden will, muss Antragsberechtigt sein. Will ein Betriebsrat etwas unternehmen, so ist dies nur mit einem rechts sicheren Beschluss möglich.

Da der RA deinen Kollegen eine Schulung empfohlen hat, dürfte ihr Anliegen sicherlich nicht den RA begeistert haben. Also locker bleiben und auf die Dinge warten, die da wohl ehr nicht kommen.

Zur Sitzungsniederschrift sagt § 34 Abs.1 BetrVG u.a., über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

K
kunzundhinz

02.02.2012 um 22:34 Uhr

BAG 18.1.2006, 7 ABR 25/05 Unwirksamer Beschluss über Hinzuziehung eines Anwalts: Betriebsrat hat gegen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Übernahme der Anwaltskosten Arbeitgeber müssen zwar grundsätzlich die Anwaltskosten des Betriebsrats übernehmen, wenn dieser die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten durfte. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Hinzuziehung des Rechtsanwalts ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats zugrunde liegt. Hieran fehlt es, wenn zu der Betriebsratssitzung für verhinderte Betriebsratsmitglieder keine Ersatzmitglieder geladen worden sind.

Also, kánnst den Koll. ja einmal diese zeigen. Dann können sie sich auf Stress mit dem RA einstellen. ;-))

Vielleicht hat der RA dieses auch erkannt und daher den Koll. die Schulung empfohlen.

Auch betreffend Schulung geht wie stets nichts ohne ordentlichen Beschluss

E
Erdenbürger

02.02.2012 um 22:35 Uhr

Danke, für deine Antwort. Es läßt mich einfach nicht in Ruhe, dass es Menschen gibt, die sowas machen, nur um Liebkind bei der GF zu sein. Doch leider weis ich immer noch nicht, ob es wirklich im Protokoll stehen muss, warum sie da waren.

P
Peanuts

02.02.2012 um 22:45 Uhr

"Also, kánnst den Koll. ja einmal diese zeigen. Dann können sie sich auf Stress mit dem RA einstellen. ;-))"

Was für´n Quatsch! Oder darf ein AG nur dann eine Kostenzusage für die Inanspruchnahme eines Anwalts geben, wenn ein BR-Beschluss vorliegt?

E
Erdenbürger

02.02.2012 um 22:52 Uhr

Wollte nur darauf hinweisen, dass es natürlich keinen Beschluss für die Kostenübernahme gab. Leider muss ich auch noch hinzufügen, dass unsere neu gewählte BRV und Ihre Stellvertretung dabei waren, daher kann ich im Gremium diesbezüglich nichts machen, sondern nur darauf Pochen, dass sie es auch schriftlich genau im Protokoll festhalten, warum sie sowas gemacht haben. Bisher hat man mir nur vorgewurfen, dass ich mich zu sehr für die Einhaltung des BetrVG einsetze, weil ich möchte mindesten 1x im Jahr eine BRV und das ist schon zuviel ( mir ist bekannt, dass 4x im Jahr Pflicht ist).

S
Streikposten

02.02.2012 um 23:04 Uhr

ohne Beschlusslage besteht für den AG keine Pflicht die Kosten zu tragen. Wenn nun der Personalleiter hier eingenständig eine Kostenzusage gegeben hat kann es ihn treffen wenn der Eigentümerr oder GF/GL davon Kenntnis erlangt weil z.B. die Buchaltung betreffend der Rechnungsbegleichung nach dem BR Beschluss fragt. Oder es könnte der Innenrevison auffallen bei der Rechnungsprüfung.

W
wahlvst

02.02.2012 um 23:08 Uhr

Offenbar wollen aber die Mehrheit der AN einen solchen BR, also einen der seine Pflichten nicht so macht wie es dass BetrVG vorsieht. Wenn nein könnte man mit Hilfe der AN versuchen hier eine Änderung zu erreichen.

Sonst bleibt es dabei, die AN haben den BR den sie verdient weil gewählt haben.

R
rainerw

02.02.2012 um 23:19 Uhr

Ist es ausreichend, wenn in einem Sitzungsprotpkoll steht " der Kollege .... war sehr sauer, weil ein paar BR Mitglieder beim RA waren, um ihn aus dem BR Gremium auszuschliessen"

Da ihr kein Wortprotokoll führt, denke ich ist das so in Ordnung.

E
Erdenbürger

02.02.2012 um 23:21 Uhr

Haben wirklich die Arbeitnehmer selber Schuld? Oder haben Sie sich vielleicht nur täuschen lassen? Tatsache ist doch immer wieder, dass viele immer Angst haben ihren Job zu verlieren, wenn sie mal was sagen und deshalb wählt man doch einen BR bis man feststellt, dass man wieder auf Kollegen gesetzt hat, die nur an sich denken ( Kündigungsschutz!). Also, ich darf denn davon mal ausgehen, dass ich keinen rechtlichen Anspruch darauf habe, dass es im Sitzungsprotokoll steht, warum sie beim RA waren.

R
rainerw

02.02.2012 um 23:31 Uhr

@wahlvst

Sonst bleibt es dabei, die AN haben den BR den sie verdient weil gewählt haben.

Nun weiß ich auch wo unsere Politiker her kommen

B
Betriebsrätin

02.02.2012 um 23:35 Uhr

Erdenbürger

Ich hätte dann an deiner Stelle darauf bestanden, dass ins Protokoll, was eigentlich eine Niederschrift ist, aufnehmen lassen, dass es für diesen RA-Besuch keinen ordnungsgemäßen Beschluss gab.

Das kannst Du ggf. auch noch im Nachgang gem. § 34

Man kann dann ggf. auch in einer BR-Sitzung das Thema "Betriebsversammung" ansprechen und auch hier das Nichthandeln des BRV betreffen der Einberufung gem. BetrVG ins Protokoll aufnehmen lassen.

Es wäre doch sehr interessant, wenn man Fehlverghalten/ Gesetzesverstöße einzelner BRM in die Niederschrift aufnehmen lässt

Der BR muss sich mit den Einwendungen befassen und ggf. die Berichtigungen in die Niederschrift aufnehmen.

N
nordman

03.02.2012 um 11:21 Uhr

Willkommen im Club! Unser Gremium (9 Mittglieder) ist genau so ein Haufen.Betriebsverfassung interisiert die kaum. Beim Abstimmen,steht`s immer 3 gegen 6. Wollen VERDI einladen. Bringt vermutlich nichts. Gegen Schleimer und Intriganten hat man es schwer. Also sei auf der HUT! Solche Figuren können auch Betriebsfrieden ins Spiel bringen, denke du weisst was ich meine.

L
Laffo

03.02.2012 um 11:56 Uhr

@nordman ist VERDI bei euch vertreten? Dann kann man als GEW-Mitglied denen das Verhalten des BR stecken & sie auffordern das Fehlverhalten des BR abzustellen.

@erdenbürger gleiches gilt natürlich auch für "deinen" BR.

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