Elektronische Unterschrift unter dem BR-Sitzungsprotokoll erlaubt?
Ist eine elektronische Unterschrift unter dem BR-Sitzungsprotokoll erlaubt, oder muss die Unterschrift immer händisch getätigt werden?
Community-Antworten (3)
17.02.2015 um 15:43 Uhr
Ja. Elektronisch ist es nicht geregelt. Wir sind im privaturkundenrecht!
17.02.2015 um 17:22 Uhr
Bestenfalls fällt mir da § 126a BGB ein. Ob man die Anforderungen erfüllen kann? Aber wenn man doch das Protokoll ohnehin vorliegen hat - was hindert einen daran zum Kugelschreiber zu greifen.
17.02.2015 um 20:15 Uhr
Die Sitzungsniederschrift MUSS händisch unterschrieben werden > vom BRV UND einem weiteren BRM!
Der § 126a BGB greift definitiv nicht!
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