W.A.F. LogoSeminare

Elektronische Unterschrift unter dem BR-Sitzungsprotokoll erlaubt?

B
buebue
Jan 2018 bearbeitet

Ist eine elektronische Unterschrift unter dem BR-Sitzungsprotokoll erlaubt, oder muss die Unterschrift immer händisch getätigt werden?

1.36403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.02.2015 um 15:43 Uhr

Ja. Elektronisch ist es nicht geregelt. Wir sind im privaturkundenrecht!

G
gironimo

17.02.2015 um 17:22 Uhr

Bestenfalls fällt mir da § 126a BGB ein. Ob man die Anforderungen erfüllen kann? Aber wenn man doch das Protokoll ohnehin vorliegen hat - was hindert einen daran zum Kugelschreiber zu greifen.

H
Hoppel

17.02.2015 um 20:15 Uhr

Die Sitzungsniederschrift MUSS händisch unterschrieben werden > vom BRV UND einem weiteren BRM!

Der § 126a BGB greift definitiv nicht!

Ihre Antwort