Erstellt am 17.02.2015 um 14:43 Uhr von Kölner
Ja. Elektronisch ist es nicht geregelt. Wir sind im privaturkundenrecht!
Erstellt am 17.02.2015 um 16:22 Uhr von gironimo
Bestenfalls fällt mir da § 126a BGB ein. Ob man die Anforderungen erfüllen kann? Aber wenn man doch das Protokoll ohnehin vorliegen hat - was hindert einen daran zum Kugelschreiber zu greifen.
Erstellt am 17.02.2015 um 19:15 Uhr von Hoppel
Die Sitzungsniederschrift MUSS händisch unterschrieben werden > vom BRV UND einem weiteren BRM!
Der § 126a BGB greift definitiv nicht!