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Arbeitszeitverstöße

M
Meike
Nov 2016 bearbeitet

Unser Abteilungsleiter, auch Mitglied im Betriebsrat, schreibt Dienstplan in denen häufiger Arbeitszeitverstöße vorliegen. Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit werden nicht eingehalten. Wir haben dieses Thema schon im Betriebsrat angesprochen, das scheint ihm aber ziemlich egal zu sein. Sein direkter Vorgesetzter bekommt Ende des Monats die Arbeitszettel und unternimmt auch nichts. Sprechen Mitarbeiter den Abteilungsleiter direkt an, bekommen diese patzige Antworten. Was kann man als Betriebsrat dagegen unternehmen?

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Community-Antworten (6)

C
Challenger

24.07.2016 um 16:09 Uhr

Tach auch Meike, bei Dienstplänen und/oder Überstunden ist der Betriebsrat nach § 87 Abs.1 Nr.2+3 BetrVG vom AG ZWINGEND zu beteiligen. Verstöße des AG in der von Dir bezeichneten Art, kann der BR dem AG im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen. In der Regel machen die Arbeitsgerichte hier kurzen Prozeß. Sollte jedoch, aus welchen Gründen aauch immer, der Eilgrund für die EV entfallen, kann der BR auf jeden Fall ein Unterlassungsver- fahren nach § 23 Abs.3 BetrVG gegen den AG einleiten. Achtet darauf, daß Ihr nach ordnungsgemäßer Einladung und Tagesordnung auch einen ordnungsgemäßen Beschluß faßt. Ich empfehle Euch daher, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beaftragen.

G
gironimo

24.07.2016 um 16:41 Uhr

Habt Ihr denn schon einmal mit Eurem Ansprechpartner - dem Arbeitgeber - darüber gesprochen. Fordert ihn auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Arbeitszeitgesetz und Eure Mitbestimmung angewendet wird. So gesehen muss der AG dann im Betrieb dafür sorgen, dass die Dienstpläne o.k. sind. Kurze Frist setzen.

Ist dies nicht der Fall bzw. tut er nichts, siehe Challenger.

E
etugruber

24.07.2016 um 21:00 Uhr

Ich würde mir überlegen, einen Misstrauensantrag zu stellen und ihn aus dem BR werfen. Der arbeitet doch nur für den AG, oder....

M
Moreno

24.07.2016 um 22:42 Uhr

Etugruber du hast ja nun überhaupt keine Ahnung wie wär es denn mal mit einer Grundschulung bevor du Dich blamierst?

B
blackjack

24.07.2016 um 22:54 Uhr

@Meike, warum genehmigt der BR die Dienstpläne?

C
celestro

25.07.2016 um 11:33 Uhr

Ich habe so meine Zweifel, das der BR die Dienstpläne überhaupt (vorher) zu sehen bekommt.

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