Erstellt am 24.07.2016 um 14:09 Uhr von Challenger
Tach auch Meike,
bei Dienstplänen und/oder Überstunden ist der Betriebsrat nach § 87 Abs.1 Nr.2+3 BetrVG
vom AG ZWINGEND zu beteiligen. Verstöße des AG in der von Dir bezeichneten Art, kann der BR dem AG im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen.
In der Regel machen die Arbeitsgerichte hier kurzen Prozeß. Sollte jedoch, aus welchen Gründen
aauch immer, der Eilgrund für die EV entfallen, kann der BR auf jeden Fall ein Unterlassungsver-
fahren nach § 23 Abs.3 BetrVG gegen den AG einleiten.
Achtet darauf, daß Ihr nach ordnungsgemäßer Einladung und Tagesordnung auch einen ordnungsgemäßen Beschluß faßt. Ich empfehle Euch daher, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beaftragen.
Erstellt am 24.07.2016 um 14:41 Uhr von gironimo
Habt Ihr denn schon einmal mit Eurem Ansprechpartner - dem Arbeitgeber - darüber gesprochen. Fordert ihn auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Arbeitszeitgesetz und Eure Mitbestimmung angewendet wird. So gesehen muss der AG dann im Betrieb dafür sorgen, dass die Dienstpläne o.k. sind. Kurze Frist setzen.
Ist dies nicht der Fall bzw. tut er nichts, siehe Challenger.
Erstellt am 24.07.2016 um 19:00 Uhr von etugruber
Ich würde mir überlegen, einen Misstrauensantrag zu stellen und ihn aus dem BR werfen. Der arbeitet doch nur für den AG, oder....
Erstellt am 24.07.2016 um 20:42 Uhr von moreno
Etugruber du hast ja nun überhaupt keine Ahnung wie wär es denn mal mit einer Grundschulung bevor du Dich blamierst?
Erstellt am 24.07.2016 um 20:54 Uhr von blackjack
@Meike,
warum genehmigt der BR die Dienstpläne?
Erstellt am 25.07.2016 um 09:33 Uhr von celestro
Ich habe so meine Zweifel, das der BR die Dienstpläne überhaupt (vorher) zu sehen bekommt.